Versteuerung eines Lottogewinnes

Hallo.
Heute kam es zu folgender Frage: Ein Lottogewinn in nicht unerheblicher Höhe wurde erzielt.
Der Informationsstand ist derjenige das dieser in dem 1. Jahr nach Erhalt nicht versteuert werden muß. Richtig oder ist das schon falsch? Wenn richtig, warum erst nach dem 1. Jahr?
Danach Versteuerung. Aber was wird versteuert? Die daraus entstandenen Zinseinkünfte über den Freibetrag hinaus, oder der Betrag an sich auch?
Vielen Dank für Eure Antworten
Claudia

Hi !

wichtig scheint mir zu Beginn solcher Fragestellung immer, welche Steuerart betrachtet werden soll und ob dieser Gewinn im privaten oder im gewerblichen Bereich erzielt wurde. Ich möchte mich mal zuerst auf die Ausnahmen stürzen, um dann den Standardfall zu betrachten.

Ertragsteuerlich (ESt, KSt, GewSt + Zuschlagsteuern)
Wir haben man eine GmbH betreut, die als Gesellschaftszweck den Vertrieb von Losen (Sysnonym: Lottoschein) hatte. Da am Monatsende meist ein paar Scheine übrig blieben, wurden diese von der GmbH erworben. Wenn auf diese Lose ein Gewinn entfiel, war dieser unzweifelhaft bei der GmbH nicht von der Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer befreit.
Dieses Beispiel verdeutlicht: wenn der Lottogewinn aber auch die Aufwendungen für den Erwerb der Lose einem Bereich der Einkünfte zugerechnet werden können, ist sehrwohl von einer Steuerpflicht auszugehen.
Es ist nur so, dass es sehr schwierig ist (bei nahzu sämtlichen Gestaltungen unter natürlichen Personen und Personengesellschaften sogar nahezu unmöglich) diesen „Lotto-Bereich“ in eine Einkunftsart einzubeziehen.

Umsatzsteuerlich
Die Auszahlung eines Lottogewinnes ist auf Grund des § 4 Nr. 9 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nur für die öffentlichen inländischen Lotterien. Aber von nichtöffentlichen brauchen wir ja hier sicherlich nicht auszugehen. :smile:
Ich gehe mal ebenso davon aus, dass wir von einer größeren Lotterie sprechen. Sollte dies nicht der Fall sein (Gesamtpreis der Lose unter € 40.000 und Durchführung zu gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken; vgl § 18 Rennwett- und Lotteriesteuergesetz) liegt für den Veranstalter eine Umsatzsteuerpflicht vor. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt aber dennoch ohne umsatzsteuerliche Pflichten für den Empfänger.

Sonstige Steuern (Verbrauchssteuern, Vermögens-/Erbschaftsteuern/ Wegzugbesteuerung)
Im Bereich der Verbrauchsteuern ist eine Besteuerung nicht zu befürchten. Anders sieht es bei sämtlichen vermögensabhängigen Steuern aus.
Da die Regelungen über die Vermögenssteuer zur Zeit nicht angewendet werden, ist hier mit einer Versteuerung nicht zu rechnen. Und ich denke, hier kommt auch die Frage mit dem Folgejahr her. Im Vermögensteuergesetz wurde nämlich als Stichtag für die Besteuerung die Höhe des Vermögens zum 01. Januar eines jeden Jahres herangezogen. Wer also erst im Laufe des Jahres einen Lottogewinn erzielte, hatte dieses Vermögen ja am Anfang des Jahres noch nicht und es wurde in die Bemessungsgrundlage nicht einbezogen. Im Folgejahr sah dies dann natürlich anders aus.
Im Bereich der Erbschaftsteuer ist zu bedenken, dass es natürlich denkbar ist, dass der ErbLasser einen Gewinn erzielt hatte. Wenn dieser im Wege der Erbschaft auf den Erben übergeht, fällt er selbstverständlich unter die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes.
Im Rahmen der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Außensteuergesetz) ist der Vermögenszuwachs nicht steuerbar. Etwas anderes würde gelten, wenn man sich mit dem Lottogewinn an Gesellschaften beteiligt hat.

Standardfall (also, ähm, ihr wisst schon wie ichs meine)
Ein inländischer Steuerpflichtiger erhält aus einer inländischen öffentlichen Lotterie einen Gewinn ausgezahlt.
Der Zufluss dieses Gewinnes ist in allen Steuerarten nicht bedeutsam. Erst wenn das Geld zur Erzielung irgendwelcher Einkünfte/Umsätze verwendet wird und hierdurch also andere steuergesetzliche Tatbestände (Zinsen/Dividenden, Mieteinnahmen,…) verwirklicht werden, kommt es zu den dort vorgesehenen Besteuerungen. Wenn also im März ein großer Gewinn erzielt und einfach nur auf ein Konto gelegt wird und darauf hin Zinsen anfallen, so sind die Zinsen selbstverständlich bereits im laufenden Kalenderjahr einkommensteuerlich zu erfassen.

BARUL76

Hi
der Gewinn und der Ertrag des ersten Jahres müssen nicht versteuert werden.
Danach fällt die normale einkommenssteuer auf den Zinsertrag (oder so) an.

Gruß
HaWeThie

Hi!

Standardfall (also, ähm, ihr wisst schon wie ichs meine)
Ein inländischer Steuerpflichtiger erhält aus einer
inländischen öffentlichen Lotterie einen Gewinn ausgezahlt.
Der Zufluss dieses Gewinnes ist in allen Steuerarten nicht
bedeutsam. Erst wenn das Geld zur Erzielung irgendwelcher
Einkünfte/Umsätze verwendet wird und hierdurch also andere
steuergesetzliche Tatbestände (Zinsen/Dividenden,
Mieteinnahmen,…) verwirklicht werden, kommt es zu den dort
vorgesehenen Besteuerungen. Wenn also im März ein großer
Gewinn erzielt und einfach nur auf ein Konto gelegt wird und
darauf hin Zinsen anfallen, so sind die Zinsen
selbstverständlich bereits im laufenden Kalenderjahr
einkommensteuerlich zu erfassen.

Folgender hypothtischer Fall als Fortsetzung:

der Gewinner transferiert innerhalb des 1. Jahres nach Gewinnauszahlung die gesamte Summe ins

a) EU Ausland
b) ein nicht EU Land.

Wie sieht es dann aus?

Wird er geschätzt?

Grüße,

Mathias

Denkt doch einmal nach !!
Hallo,

Ich sehe das mit meinem laienhaften Verstand so:

Wenn ein Lottogewinn versteuert werden musst, dann müsste man ja auch seine Verluste aus dem Lotto-Spielen bei der Steur in Abzug bringen!

Also sind nur Geldmehrungen [Zinsen] nach dem Gewinn zu versteuern.

Christian

der Gewinner transferiert innerhalb des 1. Jahres nach
Gewinnauszahlung die gesamte Summe ins

a) EU Ausland
b) ein nicht EU Land.

Wie sieht es dann aus?

hallo,

die überweisung des kapitals in ein ausland ändert nichts an der steuerpflicht im inland für hier erzielte kapitaleinkünfte. ggf. sind sogar die kapitaleinnahmen aus dem ausland hier zu berücksichtigen (frage des DBA).

geschätzt wird nur im notfall, wenn der steuerpflichtige keine steuererklärung macht.

aber im ernst: steuer entfällt nur auf die kapitalerträge, die sind zwar im schlimmsten fall zur hälfte weg (wenn man von einem gewinn wie dem in irland ausgeht), aber man hat immernoch mehr geld als je im leben zuvor.

115Mio kapital --> ca. 5Mio einkünfte. wenn man hier 2,5mio steuern abdrückt, juckt das doch nicht.

kurze rechnung: 115mio kapital, 5% p.a., 50% steuern. da muss man im jahr mindestens noch 4mio und ein paar zerquetsche verschleudern, um nach 50 jahren alles geld verbraucht zu haben…

gruss vom

showbee

p.s. woher kommt nur die mär, dass im 1. jahr steuerfreiheit besteht???

hi,

jep. die steuer holt sich der staat schon vorher. „rennwett- lotteriesteuer“ nennt sich das ganze. zudem werden nur runde 60% der lotterieeinnahmen wieder ausgeschüttet, den rest dürfen die länder für gemeinnützige zwecke ausgeben.

insoweit ist lottospielen für den staat auch OHNE eine besteuerung des gewinnzuflusses beim gewinner ein gutes geschäft.

gruss vom

showbee

Möchte dazu nur mal erwähnen:
(Österreich, wird aber in Deutschland ähnlich sein)
Es ist das Kalenderjahr, nicht ein Jahr ab Gewinn…
Soll heißen, im Dezember gewonnen, im Jänner bezahlen.

Am besten also drauf schaun, dass man einen solchen Gewinn wie die Irin in Jänner macht… dann hat man 11 Monate Zeit, zu überlegen was man irgendwie an der Steuer vorbeibringt.

lg
M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tut mir leid, aber das ist purer Blödsinn. Kann man nicht anders schreiben. Wenn ich schon „oder so“ lese.

Wenn man im Lotto gewinnt ist der Gewinn einkommensteuerlich nicht zu erfassen, weil das im Einkommensteuergesetz nicht aufgeführt ist. Der Angeber spricht von der sogenannten Nichtsteuerbarkeit.

Wenn man diesen Gewinn dann anlegt und z. B. Zinsen dafür erhält, sind diese Zinsen Einnahmen aus Kapitalvermögen und ggf. steuerpflichtig wenn über dem Sparerfreibetrag. Es ist völlig egal, ob das Kapital aus einem Lottogewinn, einer Erbschaft oder einem Arbeitsverhältnis kommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Möchte dazu nur mal erwähnen:
(Österreich, wird aber in Deutschland ähnlich sein)
Es ist das Kalenderjahr, nicht ein Jahr ab Gewinn…
Soll heißen, im Dezember gewonnen, im Jänner bezahlen.

Am besten also drauf schaun, dass man einen solchen Gewinn wie
die Irin in Jänner macht… dann hat man 11 Monate Zeit, zu
überlegen was man irgendwie an der Steuer vorbeibringt.

lg
M.

Vielleicht in Österreich so aber nicht in Deutschland.

Ertragsteuerlich (ESt, KSt, GewSt + Zuschlagsteuern)
Wir haben man eine GmbH betreut, die als Gesellschaftszweck
den Vertrieb von Losen (Sysnonym: Lottoschein) hatte. Da am
Monatsende meist ein paar Scheine übrig blieben, wurden diese
von der GmbH erworben. Wenn auf diese Lose ein Gewinn entfiel,
war dieser unzweifelhaft bei der GmbH nicht von der
Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer befreit.
Dieses Beispiel verdeutlicht: wenn der Lottogewinn aber auch
die Aufwendungen für den Erwerb der Lose einem Bereich der
Einkünfte zugerechnet werden können, ist sehrwohl von einer
Steuerpflicht auszugehen.
Es ist nur so, dass es sehr schwierig ist (bei nahzu
sämtlichen Gestaltungen unter natürlichen Personen und
Personengesellschaften sogar nahezu unmöglich) diesen
„Lotto-Bereich“ in eine Einkunftsart einzubeziehen.

Das ist aber ein sehr spezieller Spezialfall. Wie viele Körperschaften spielen denn bitteschön Lotto?

Im übrigen ist die Steuerpflicht solcher Gewinne ja vollkommen klar. GmbH = gewerbliche Einkünfte kraft Rechtsform = steuerbar = steuerpflichtig.

Soll heißen: bei einer GmbH ist es nicht schwierig, diese Einkünfte einer Einkunftsart zuzuordnen.

p.s. woher kommt nur die mär, dass im 1. jahr steuerfreiheit
besteht???

hi, würd mich auch mal interresieren - war vielleicht zu kaiserzeiten so… hatte letzt auch eine thekenrunde belauscht, die immer auf das eine jahr pochten - hab mich natürlich aus der ferne eingemischt und nachdem ich etwas wüst angemacht wurde, was ich denn überhaupt wolle, und die sich ganz sicher sind, hab ich paar fachausdrücke gestreut und dann haben se mir irgendwann auch geglaubt - woher das mit dem einen jahr kommt, konnte mir von denen dann auch keiner sagen…

vielleicht liegts daran, dass nach der anlage des geldes idr erst ein veranlagungszeitraum vergeht, bevor die zinsen in der erklärung versteuert werden…

gruß vom inder

Hab ich was anderes geschrieben???

Hallo Ihr Lieben.

Erst mal vielen Dank für Eure rege und sehr aufschlussreiche Beteiligung.
Bei dem Gewinn handelt es sich um eine Ziehung einer (staatlichen?) Lotterie (Spiel 77)
Mein gesunder Menschenverstand erklärt die Allgemeine Annahme des 1. Jahres Steuerfreiheit das meist einige Monate bis zur nächsten Steuererklärung vergehen.

Ich habe im Zusammenhang mit diesem Lotteriegewinn noch eine Steuerliche Frage gestellt und hoffe auf ebenso Informative Antworten

Vielen Dank Claudia

Ich habe im Zusammenhang mit diesem Lotteriegewinn noch eine
Steuerliche Frage gestellt und hoffe auf ebenso Informative
Antworten

…was meinst de denn damit - vielleicht nochmal die frage ???

gruß vom inder

Hab ich was anderes geschrieben???

Ja. „Der Gewinn und der Ertrag des ersten Jahres müssen nicht versteuert werden“. Was ist das für eine Aussage? Richtig, eine total falsche.

Würde Dir empfehlen, mal alle Kommentare durchzulesen.

Hallo Claudia,

der Lottogewinn an sich ist nicht steuerbar und zwar nie.
D.h. wenn Du jetzt 1 Million im Lotto gewinnst und diese Million unter Dein Kopfkissen legst, wirst Du auch in 10 Jahren keine Steuern zahlen, das mit dem 1 Jahr ist also Quatsch.
Wenn Du die 1 Million aber auf die Bank bringst und auf ein Festgeldkonto einzahlst für dass Du z.B. jährlich 3 % Zinsen bekommst sind diese 30.000 € jährlich steuerpflichtig = Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Wenn Du dagegen das Geld in Aktien der XY-AG investierst ist eine evtl. ausgeschüttete Dividende steuerpflichtig = Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Wenn Du dir dafür eine Imbissbude am Münchener Flughafen kaufst dann hast du steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Wenn Du Dir 5 Eigentumswohnunghen kaufst und diese vermietest, dann hast Du steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H. des Überschusses.
Wenn Du Dir dagegen ein Haus kaufst und selber drin wohnst, dann hast Du wieder keine steuerpflichtigen Einkünfte.
Usw. …

Deine zweite Frage lässt sich also nicht beantworten.

Noch zum Freibetrag:
Beim Freibetrag wird nur das was über dem Freibetrag liegt versteuert,
das andere nennt sich Freigrenze.

Grüße
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]