Lohnsteuererklärung 2005

Ein Kollege von meiner Arbeit hat die Steuerklasse 3 seine Frau ist Arbeitlos und hat die Steuerklasse 5,beide sind Verheiratet muss er eine Lohnsteuererklärung machen bei dieser steuerklassen aufteilung,in der Steuerklasse 3 zahlt er doch keine steuern,oder?warum sollte er dann eine Lohnsteuererklärung machen?Ist das Pflicht und bis wann muss er diese einreichen dann?

Ein kleines hallo zum Anfang schadet nicht !

Auch in Steuerklasse 3 zahlt man Steuern. Man braucht nur dann keine zu zahlen, wenn man wenig verdient.

Wenn die Ehefrau Arbeitslosengeld über 410 € in dem Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgegeben werden, sonst nicht.

Gruß (macht eine freundlichen Eindruck)

Peter

hi,

bei 3/5 kombi ist steuererklärung pflicht. nachzulesen im § 46 EStG, und das ergibt sich gerade aus der sehr unterschiedlichen belastung (der in der 3er zahlt ggf. zu wenig steuern, der in der 5er zuviel steuern), welche im rahmen der steuerveranlagung korrekt ermittelt werden muss.

die abgabefrist ist der 31.5. des folgejahres, wenn es um 2004 geht, nun aber hurtig, bei 2005er geschichten ist noch zeit.

ggf. selber mit http://www.elster.de nachrechnen oder fachmann machen lassen (lohnsteuerhilfeverein bei kleineren sachen - nur arbeitnehmer; steuerberater wenns mehr wird - kapitaleinkünfte, renten, vermietungene etc.).

gruss vom

showbee