Guten Tag!
Das Finanzamt verlangt jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Wenn das technisch mit dem Elsterprogramm nicht geht und auch nicht verstanden wird, kann man das auch per Hand nachreichen?
Wenn ja, wie hat das auszusehen?
Das Finanzamt hat das Recht auf das volle Geld von den Rechnungen die mit der Umsatzsteuer gestellt worden sind, oder?
Als Beispiel:
Eine Rechnung wurde gestellt und die Umsatzsteuer beträgt z.b. 40EURO , müssen genau DIESE 40EURO ans Finanzamt abgegeben werden, richtig?
Wie hat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung auszusehen?
lg
nina
hi,
zum anfang solltest du mal googlen und dich über das thema schlau machen.
bsp. http://www.finanzenchannel.de/sections-viewarticle-1…
http://lexikon.freenet.de/Mehrwertsteuer
es gibt auch noch viel mehr sachen im netz.
zur frage konkret: es gibt ein formular, das kannst du im finanzamt abholen bzw. hier runterladen:
hier ist der vordruck: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6912595_L20…
und hier die anleitung:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6912891_L20…
im vordruck sind vorrangig neben den allgemeinen angaben zum steuerpflichtigen die zeilen: 27, 28, 43, 45, 55, 67 wichtig. der kleine unternehmer hat meist kaum mehr tatbestände als den „schnöden“ umsatz mit umsatzsteuer und die vorsteuer.
nebenbei: http://www.elster.de ist kein beinbruch, hast du einmal das formular ausgefüllt, wirst du in zukunft auch alles online erledigen können.
aber voraussetzung: kenntnis im ust-recht, sonst lieber von einem profi = steuerberater betreuen lassen.
gruss vom
showbee
Hallöchen,
was mich an dieser USt-Voranmeldungen per Elster ja wieder völlig zum lachen gebracht hat war die Frist bis 31.03.2005 (oder?) bis dahin konnte man ja noch Papieranmeldungen abgeben. Jetzt nach so langer Zeit habe die endlich kapiert, dass die Verpflichtung der elektronischer Übermittlung murks ist und mit der AO nicht vereinbar. Jetzt geht doch wieder Papieranmeldungen.
Das soll einer den Mandanten beibringen…
Da stehen wieder Sachen in Gesetzten die durch Verwaltungsanweisungen aufgehoben sind. Langsam denke ich echt wir sind in einer Bananenrepublik in der jeder machen kann was er will (vor allen die Gesetzgebung)
Grüßle Soni (die das auch mal los werden wollte)
Hallo Soni,
die haben inzwischen noch einen drauf gesetzt.
Da stehen wieder Sachen in Gesetzten die durch
Verwaltungsanweisungen aufgehoben sind.
Inzwischen wurde die Verwaltungsanweisung durch Verwaltungsanweisung wieder aufgehoben, so dass das Gesetz wieder gelten soll.
Allerdingsgibt es von der OFD Chemnitz (wenn ich mich nicht irre) eine neue Verwaltungsanweisung die wiederum über die Härtefallregelung
eine Papieranmeldung zulässt, allerdings nur in Sachsen.
Langsam denke ich echt
wir sind in einer Bananenrepublik in der jeder machen kann was
er will (vor allen die Gesetzgebung)
Das ist leider seit so ziemlich genau 7 Jahren so.
Grüße
Chris
Da stehen wieder Sachen in Gesetzten die durch
Verwaltungsanweisungen aufgehoben sind. Langsam denke ich echt
wir sind in einer Bananenrepublik in der jeder machen kann was
er will (vor allen die Gesetzgebung)
Ja, genauso kommt mir das auch vor.
Ich nutze zwar Elster schon seit November letzten Jahres (war ein gehöriger Kampf, das zum laufen zu bringen). Und ich finde es soweit auch recht praktisch. Meine Vorsteuer hab jetzt schneller gemacht als früher auf Papier.
ABER ich finde es eine Frechheit, die Unternehmer zur elektronischen Abgabe zu *zwingen*. Tät mich mal interessieren, wieviele „Altsemester“ weder über Computer noch Internet verfügen / verfügt haben. Aus persönlicher Erfahrung im familiären Umkreis (ähem) weiß ich, wie lange sogenannte DAUs schon brauchen, bis sie überhaupt ein Programm starten können. Geschweige denn, die im ELSTER enthaltenen Bugs zu fixen – hoffnungslos.
Und noch was: sowohl ich als auch alle Selbständigen in meinem Freundeskreis, wir warten alle nur darauf, daß mal beim FA nicht ankommt / registriert wird, was wir übermittelt haben. „Pass nur gut auf“, sag ich immer, „im September kommt dann ein Mahnbescheid für März, mit Säumniszuschlag für ein halbes Jahr.“ Und dann hat man nichts als ein lumpiges Übertragungsprotokoll an der Hand.
Wir werden ja sehen.
hallo,
ich verstehe den aufstand nicht, den manche unternehmer machen. es geht doch auch ohne elster.de!
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wer nachweist, das er kein PC & internet hat, kann weiterhin papier abgeben, ist jedenfalls in berlin & brandenburg problemlos!
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wer seine buchführung macht / machen lässt, kann die UStVA auch mittels diverser buchführungsprogramme machen (von lexware bis datev) und ist auf die komischen elster.de programme gar nicht recht angewiesen
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durch den nunmehr nichtmehr bestehenden „medienbruch“ (unternehmer berechnet im PC --> druckt auf papier --> finanzamt gibt daten vom papier wieder in PC) haben wir einige vorteile:
a) für fehler kann nur noch höchst selten das finanzamt verantwortlich sein
b) datenerfassung kostete zeit
c) schnellere erfassung der „säumigen“ steuerpflichtigen möglich
ERGO: m.E. ist die USTVA via Internet (eGovernment) ein guter schritt in richtung effektivere verwaltung. sollte auch im sinne EINES JEDEN UNTERNEHMERS sein. die verwaltung verbraucht weniger steuereinnahmen für sich, was sich langfristig auch auf die steuerbelastung der unternehmer auswirkt.
dazu die sparmaßnahmen bei den meisten unternehmen, viele sind schon „dauer-online“ und wenn ich mich zurückerinnere, hatten wir im steuerbüro monatlich papier „noch und nöcher“ erzeugt um die UStVA zu erstellen, das ganze kopiert, versandt an die mandanten und die finanzämter… was das an porto und papier gekostet hat…
m.E. sollte statt (typisch deutsch) zu meckern eher gelobt werden. die pflicht (soweit zumutbar) zur internet-steuererklärung ist im sinne eines jeden, das meckern über fehlende „rechtsvorschriften“ dagegegen für mich nicht nachvollziehbar, wenn man an die ganzen dokumentationen zum bürokratiewahnsinn / bürokratieabbau denkt…
denkt mal nach, schönes wochenende:
der showbee