Freistellungsantrag für ruhende Konten

Hallo,

folgende Frage:

In 2004 hatte ich bei Bank X ein aktives Konto und habe dafür auch einen Freistellungsantrag gestellt - mit dem Passus ("solange, bis Sie von mir einen anderen Auftrag erhalten).
Dieses Konto wurde Ende 2004 noch auf 0,00 Euro geleert und es fallen in 2005 daher keine Zinsen mehr an.

Wie verhalte ich mich in 2005 bzgl. Freistellungsantrag bei der neuen Bank Y? Wenn ich den Freistellungsbeitrag für den vollen Betrag von 1421 Euro für Bank Y ausstelle, stehe ich in Konflikt zum Freistellungsantrag von Bank X.

Meine Frage daher: Muss ich den Freistellungsantrag für Bank X noch auf 0,00 Euro setzen lassen?

Danke,
Christian

(owT) - MM

Hallo Christian,

den Freistellungsauftrag kann man nur insgesamt bis zu einem Betrag von 1.421,00 € stellen. Allerdings ist die Aufteilung möglich.

z.B. Bank X Freistellungsauftrag 100,00 €
Bank Y Freistellungsauftrag 1.321,00 €
ect.

Ratsam ist es auf jedenfall den Freistellungsauftrag bei der Bank X anzupassen, da das Finanzamt diese Daten abrufen kann. Und dann kommt vom Finanzamt nur eine blöde Anfrage warum du den Freistellungsbetrag von insg. 1.421,00 € überschritten hast. Das muss ja nicht sein.

Grüßle Soni

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Hallo,

theoretisch kannst du 100 Konten haben und auf jedem einen Freibetrag von 1421 Euro einrichten lassen. Problematisch wird es erst, wenn die Banken insgesamt mehr als 1421 Inanspruchnahme melden. Dann wird dich das Finanzamt anschreiben… Du als Steuerpflichtiger bist verantwortlich, dass du die Ausnutzung deines Freibetrags bei mehreren Konten insgesamt nicht überschreitest.

Solange das Konto keine Erträge abwirft, mußt du den Freibetrag nicht zwingend ändern. Wenn du das ruhende Konto eines Tages wieder nutzt, solltest du die Gesamtsumme deiner Freistellungsaufträge aber mal prüfen.

Schönes Wochenende
Nils