Selbständigkeit vom Finanzamt kündbar?

Ich hab eine Steurnummer als selbständige Künstlerin (Design), also kein Gewerbe.
Allerdings war ich in den letzten Jahren nicht freiberuflich tätig (zuviel Stress beim Job und danach hab ich eine vom Arbeitsamt finanzierte Fortbildung gemacht und durfte gar nicht freiberuflich arbeiten) und habe dem F.Amt nur geschrieben, dass ich keine einkommensteuerpflichtigen Einnahmen habe. Das wurde auch so akzeptiert.

Nun hat mich das F.amt in meiner letzten Steuererklärung aufgefordert, für den nächsten Zeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ist das jetzt nur eine Routineformulierung oder besteht die Gefahr, bei längeren Zeiträumen die Selbständigkeit aberkannt zu bekommen?

Fragt sich und euch
Trilli

Hallo,

solange Du dem Finanzamt nicht erklärst, daß Du keine selbständige Tätigkeit ausübst, wird eine ESt-Erklärung immer verlangt. Jeder, der eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ausübt oder bloß angemeldet hat, ist automatisch dazu verpflichtet.

Dann mußt Du halt der Erklärung die Anlage GSE beifügen und auf der Rückseite unter „Selbständige Arbeit“ die Art angeben und bei Gewinn eine Null.

Darüberhinaus wird vom FA überwacht, wie lange und in welcher Höhe Verluste (Anlaufverluste) geltend gemacht werden. In einigen Bereichen wird dann nämlich gerne „Liebhaberei“ unterstellt. Da heißt, das FA wird die Verluste auf Dauer nicht anerkennen, mit der Folge, daß diese Verluste nicht mit den anderen (positiven) Einkünften verrechenbar sind.

Viele Grüße, Manfred Schulz