Hallo,
ein Unternehmer hat
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2002 viel verdient und entsprechend viel Steuern gezahlt,
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2003 nahezu keine Steuern bezahlt (=wenig Gewinn) und
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2004 sind (gewerbliche) Verluste entstanden.
Können diese Verluste aus 2004 auf 2002 rückgetragen werden oder
geht das nur 1 Jahr rückwärts?
Wenn es geht:
Die Steuererklärung 2002 ist bereits abgeschlossen, wird diese wieder neu „aufgerollt“ und wie teilt man diesen Rücktrag dem FA mit?
Wenn es nicht geht:
Muss man sich bei Abgabe der Steuererklärung mit Verlusten bereits festlegen, in welches Jahr die Verluste vorgeschrieben werden?
Danke & Gruß
Ulf
hi,
rücktrag nur ein jahr möglich:
§ 10d Abs. 1 S. 1 EStG: „Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 511.500 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 1.023.000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag).“
vortrag „unendlich“:
§ 10d Abs. 2 S. 1 EStG: „Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht nach Absatz 1 abgezogen worden sind, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 vom Hundert des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustvortrag).“
beim rücktrag gibt es ein wahlrecht: trage ich zurück oder nicht und wenn ich rücktrage, dann wieviel. ist relevant, wenn im vorjahr die verluste sich nicht sooo steuerlich auswirken wie vielleicht in den folgejahren.
in folgejahren mindert sich der verlustvortrag automatisch (bis auf die neue 60% regel) immer um die höhe der positiven einkünfte bis er null ist.
bsp. alles einkünfte gewerbebetrieb, sonst keine einkünfte:
2004 + 40.000
2005 -100.000
2006 + 40.000
2007 + 40.000
- der verlust aus 2005 wirkt sich voraussichtlich (abgesehen von tarifabsenkungen) genauso aus, da die summe der positiven einkünfte gleich hoch ist
- verlustrücktrag von 2005 nach 2004 sollte begrenzt werden, hier auf ca. 30.000 EUR, da man die restlichen 10.000 EUR mit grundfreibetrag und sonderausgaben „steuerfrei“ stellen kann
- verbleiben für 2006 noch 70.000 EUR, werden 40.000 verbraucht
- verbleiben für 2007 noch 30.000 EUR, auch komplett verbraucht
also zu versteuern:
2004 + 10.000
2005 Null
2006 Null
2007 + 10.000
gruss vom
showbee