Hallo!
Ich hatte diese Frage schon vor einiger Zeit gestellt, hab aber noch ein paar Fragen, nachfolgend die damalige Frage+Antwort:
Hallo Stefan,
Frage 1.
Nehmen wir mal an:
Jemand wird Vater (freu
, wobei die Mutter des Kindes
nicht arbeiten geht.
Herzlichen Glückwunsch !
Offiziell leben die beiden getrennt.
Hat der Vater nun Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und wenn
ja, wie und wo macht er ihn geltend?
Ja, hat er.
Er kann ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, zuständig ist das Einwohnermeldeamt.
Das halbe Kind wirkt sich steuerlich aber nur auf den Solidaritätszuschlag und ggfs. auf die Kirchensteuer aus.
In der Einkommensteuererklärung füllt er die Anlage Kind aus, und zwar nur die Felder Name, Geburtsdatum und erhaltenes Kindergeld mit 924 €, auch wenn die Mutter das ganze Kindergeld erhalten hat (!).