Kinderfreibetrag

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 19. Aug 2005
Hallo!

Ich hatte diese Frage schon vor einiger Zeit gestellt, hab aber noch ein paar Fragen, nachfolgend die damalige Frage+Antwort:






Hallo Stefan,


Frage 1.

Nehmen wir mal an:
Jemand wird Vater (freu :-) , wobei die Mutter des Kindes
nicht arbeiten geht.

Herzlichen Glückwunsch !


Offiziell leben die beiden getrennt.

Hat der Vater nun Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und wenn
ja, wie und wo macht er ihn geltend?

Ja, hat er.
Er kann ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, zuständig ist das Einwohnermeldeamt.
Das halbe Kind wirkt sich steuerlich aber nur auf den Solidaritätszuschlag und ggfs. auf die Kirchensteuer aus.

In der Einkommensteuererklärung füllt er die Anlage Kind aus, und zwar nur die Felder Name, Geburtsdatum und erhaltenes Kindergeld mit 924 €, auch wenn die Mutter das ganze Kindergeld erhalten hat (!).



<<<<
Kann ich nur einen halben Freibetrag eintragen lassen?Auch wenn die Mutter net arbeitet?
Wieso muß ich bei meiner Enkommenssteuererklärung angeben, das ich das Kindergeld erhalten habe, auch wenn es nur die Mutter erhalten hat?

Oder sind das etwa zwei getrennte Sachen, Lohnsteuerkarte ändern lassen und die Einkommenssteuererklärung?

Zu was würdet ihr raten?

PS: Ich hoffe ich bekomme rasch Antwort, denn gestern war Stichtag u. es kann jederzeit losgehen :-)

Danke!

Gruß Stefan

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kinderfreibetrag
    Kann ich nur einen halben Freibetrag eintragen lassen?Auch
    wenn die Mutter net arbeitet?
    Wieso muß ich bei meiner Enkommenssteuererklärung angeben, das
    ich das Kindergeld erhalten habe, auch wenn es nur die Mutter
    erhalten hat?
    hi,

    jep. es gibt nur den halben KiFB und du musst das halbe KiG angeben. grund: im finanzamt wird geprüft (automatisch) ob sich das KiG besser oder schlechter auswirkt als der ansatz des KiFB. i.d.R. ist das KiG aber besser, nur bei besserverdienenden kommt der KiFB zum ansatz.

    uebertragung des anderen halben KiFB von mama auf papa gibts seit 97 oder 98 nicht mehr. pech!

    und KiG musst du ansetzen, weil sonst die berechnung nicht hinhaut UND du es ja quasie doch erhalten hast (und zwar mindert sich dein für das kind zu zahlender unterhalt ja dadurch, dass die mutter das volle KiG erhält).

    gruss vom

    showbee
    • Antwort von (abgemeldet) nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kinderfreibetrag
      Danke für die schnelle Antwort.

      Ist noch ziemlich früh am Tag u. ich weiß net ob ich es richtig verstanden habe, aber es ist wohl besser wenn ich auf den freibetrag ganz verzichte,oder?
      Mit dem Thema komme ich garnicht klar :-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kinderfreibetrag
        Ist noch ziemlich früh am Tag u. ich weiß net ob ich es
        richtig verstanden habe, aber es ist wohl besser wenn ich auf
        den freibetrag ganz verzichte,oder?
        Mit dem Thema komme ich garnicht klar :-)
        Warum verzichten ?

        Einfach Anlage Kind bei der Steuererklärung ausfüllen, den Rest macht das Finanzamt.

        Petz
        • Antwort von (abgemeldet) nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Bitte noch mal antworten :-)

          Warum verzichten ?

          Einfach Anlage Kind bei der Steuererklärung ausfüllen, den
          Rest macht das Finanzamt.

          Petz
          Hi Petz!

          Erstmal Danke für die raschen Antworten.
          Komme gerade von der Arbeit, muß mal sehen ob ich das jetzt alles kapiert habe :-)

          Also:
          Kann ich den Kinderfreibetrag erst nachträglich per Einkommenssteuererklärung einrichten?

          Darin gebe ich ja dann an, das ich das halbe Kindergeld erhalten habe (was ja garnicht stimmt, die Mutter erhält alles.). Steigt dadurch nicht mein zu versteuerndes Einkommen, bzw wirkt sich das net negativ für mich aus?

          Kann ich net einfach wenn das Kind da ist, mit der Geburtsurkunde zum FA gehen und den Freibetrag (in dem Fall dann 0,5 ) eintragen lassen?

          Was würdest du mir raten?

          Danke!
          Gruß
          Stefan




          PS:
          Sind jetzt 2 Tage über dem Stichtag, ob ich wohl heute Nacht losmuß? :-) Weißt du das auch? :-)
          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re: Bitte noch mal antworten :-)

            Hi Petz!

            Erstmal Danke für die raschen Antworten.
            Komme gerade von der Arbeit, muß mal sehen ob ich das jetzt
            alles kapiert habe :-)

            Also:
            Kann ich den Kinderfreibetrag erst nachträglich per
            Einkommenssteuererklärung einrichten?
            Das Finanzamt rechnet automatisch aus, ob der Kinderfreibetrag oder (!) das erhaltene Kindergeld bei dir günstiger ist !
            Darin gebe ich ja dann an, das ich das halbe Kindergeld
            erhalten habe (was ja garnicht stimmt, die Mutter erhält
            alles.).
            Hast du doch erhalten, dafür zahlst du entsprechend weniger Unterhalt, damit das ausgeglichen wird.

            Steigt dadurch nicht mein zu versteuerndes Einkommen, bzw wirkt sich das net negativ für mich aus?
            Im Gegenteil, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird das zu versteuernde Einkommen geringer, ansonsten +/ 0 €.
            Auf jeden Fall werden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer weniger !
            Kann ich net einfach wenn das Kind da ist, mit der
            Geburtsurkunde zum FA gehen und den Freibetrag (in dem Fall
            dann 0,5 ) eintragen lassen?
            Auf jeden Fall, trotzdem muss bei der Steuererklärung die Anlage Kind ausgefüllt werden, sonst würde das bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden, was auf jeden Fall ungübnstiger ist.
            Was würdest du mir raten?
            1. Kind auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen
            2. Anlage Kind bei der Steuererklärung ausfüllen



            PS:
            Sind jetzt 2 Tage über dem Stichtag,
            macht nix, bei unseren beiden Kindern mussten wir 14 bzw. 10 tage warten !
            Aber nach 14 tagen kommt die Frau an den Wehentropf, dann geht's auf jeden Fall los !


            Petz
  2. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kinderfreibetrag

    PS: Ich hoffe ich bekomme rasch Antwort, denn gestern war
    Stichtag u. es kann jederzeit losgehen :-)

    Wenn gestern der Stichtag war, geht es erst in 9 Monaten los :-)
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