Hallo
mir wurde gesagt, dass die seit EU Mitgliedschaft auch hier für Selbständige absetzbar seien? Stimmt das und wenn ja , in welcher Form? Als volle Kosten oder Mwst?
Danke schon mal
LG
Mikesch
Hallo
mir wurde gesagt, dass die seit EU Mitgliedschaft auch hier für Selbständige absetzbar seien? Stimmt das und wenn ja , in welcher Form? Als volle Kosten oder Mwst?
Danke schon mal
LG
Mikesch
Servus Mikesch,
ich glaube, da geht einiges durcheinander.
Falls „absetzbar“ den Ansatz als Aufwand bzw. Ausgaben (je nach Gewinnermittlungsart) bezeichnen sollte: Aufwand ist jede Vermögensminderung, die mit dem Geschehen im Betrieb in sachlichem Zusammenhang steht. Das hat nichts mit der EU zu tun. Beispiel: Für Herrn Moksel entstanden in erheblichem Umfang Aufwendungen aus Reisen in die RGW-Staaten, vor allem die DDR.
Im Fall der Überschussrechnung sind Betriebsausgaben die in Geld bezahlten Aufwendungen.
Als volle Kosten oder Mwst?
Was bedeutet „als MWSt absetzbar“?
Wahrscheinlich ist damit der Ansatz als anrechenbare Vorsteuer im Sinn des § 15 UStG gemeint. Bei deutscher USt kann bloß deutsche Vorsteuer abgezogen werden, EU-Mitgliedschaft irgendeines Landes spielt keine Rolle.
Eventuell auch die Vorsteuervergütung, d.h. Erstattung im Ausland bezahlter Beträge der dortigen USt an einen Unternehmer, der nicht in dem jeweiligen Land USt-pflichtig ist. Die hängt von der Gesetzgebung im jeweiligen Land, innerhalb oder außerhalb der EU, ab. Die meisten Länder, die ein der deutschen Umsatzbesteuerung vergleichbares System haben, haben ein Vergütungsverfahren etabliert. Näheres bei den Behörden der einzelnen Länder, hier eine Zusammenstellung von einer der bekanntermaßen bösen und überflüssigen IHKn:
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp…
Schöne Grüße
MM
hi,
wegen der vorsteuervergütung zum nachlesen:
CZ = http://www.adis.mfcr.cz
PL = http://www.mf.gov.pl
aber i.d.R. ist vorsteuervergütung ausgeschlossen für bewirtungen, sprit, geschenke, repräsentation …
gruss vom
showbee
Hallo Showbee
Da du des polnischen ja mächtig zu sein scheinst, bitte ich mal um eine Übersetzung. Der CZ link funzt leider nicht und da der sicherlich auch net in deutsch ist, kann man wohl auch drauf verzichten
LG
Mikesch
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Da du des polnischen ja mächtig zu sein scheinst, bitte ich
mal um eine Übersetzung. Der CZ link funzt leider nicht und da
der sicherlich auch net in deutsch ist, kann man wohl auch
drauf verzichten
hi,
ne, kann kein polnisch, aber die seiten gibts auch auf englisch und dem sollte man schon mächtig sein, wenn man ausländische kontakte aufnimmt, also:
und dann oben auf den union-jack klicken!
genauso die CZ seite:
http://www.mfcr.cz/cps/rde/xchg/mfcr/hs.xsl/en.html
wer suchet der findet, ich suche nicht, aber irgendwo wirst du schon die angaben zur vorsteuervergütung finden.
wenn du nicht fündig wirst, wende dich postalisch an die behörden, adressen sind hier:
http://www.bzst.de/ust/ustv/ustverg/index.html
gruss vom
showbee
Hallo,
mir wurde gesagt, dass die seit EU Mitgliedschaft auch hier
für Selbständige absetzbar seien? Stimmt das und wenn ja , in
welcher Form? Als volle Kosten oder Mwst?
Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer
Betriebsausgaben werden grundsätzlich anerkannt, man muss aber ggf die Doppelbesteuerungsabkommen beachten… Liegt im anderen Land eine Betriebsstätte, gehören die Betriebsausgaben zur Gewinnermittlung dieser Betriebsstätte und das Ergebnis ist dann im Regelfall steuerfrei mit Progressionsvorbehalt -wirkt sich also nur wenig auf die deutsche Steuer aus.
Umsatzsteuer
Vorsteuervergütungsverfahren ist im Regelfall davon abhängig, dass der Unternehmer in diesem Land keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausführt, also nur diese Kosten hat. Wobei es die von Showbee genannten Ausnahmen gibt.
Vom Verlag akademische Arbeitsgemeinschaft gibt es zum Thema Vorsteuervergütung eine Broschüre, ist nicht zu teuer
http://www.steuertipps.de/steuern/produkte/buecher/s…
Das könnte hilfreich sein.
Viele Grüße
C.