ein Beispiel aus meiner Umgebung wirft die folgende Frage auf:
Ein Angestellter soll durch Anteilsübertragung zum Gesellschafter
einer GmbH gemacht werden. Wie wirkt sich dies steuerlich aus ?
Muss der neue Gesellschafter SOFORT privat Steuern dafür
abführen ? Schliesslich können die Anteile ja nicht mal ebenso
veräussert werden. (Erst später als AG, nehme ich an) Oder werden
erst bei späterer Veräusserung der Anteile Steuern fällig ?
Weitere Infos:
Der Anteilsempfänger zahlt sozusagen keine Geldwerte für seine
Anteile ein.
Die GmbH wurde von Kapitalgebern bereits ‚bewertet‘ und mit Geld
ausgestattet. Nächstes Jahr erfolgt die Umwandlung zur AG.
Es gibt eine Bindungen, so dass er die Anteile auch wieder
verlieren kann bzw. zurückgeben muss.
Hi, der Verkäufer des Anteils muß diesen in seiner kommenden Einkommensteuererklärung darlegen, was ohnehin unvermeidbar ist, da die Übertragung auf eine andere Person nur mit notariellem Vertrag rechtswirksam wird. Dabei unterstelle ich, daß der Verkäufer unternehmerisch oder selbständig tätig ist und daß der Verkaufspreis höher liegt als sein eigener Einstandspreis vor X Jahren.
w-w-w-Grüsse
Dagobert Duck
Experten,
ein Beispiel aus meiner Umgebung wirft die folgende Frage auf:
Ein Angestellter soll durch Anteilsübertragung zum
Gesellschafter
einer GmbH gemacht werden. Wie wirkt sich dies steuerlich aus
?
Muss der neue Gesellschafter SOFORT privat Steuern dafür
abführen ? Schliesslich können die Anteile ja nicht mal ebenso
veräussert werden. (Erst später als AG, nehme ich an) Oder
werden
erst bei späterer Veräusserung der Anteile Steuern fällig ?
Weitere Infos:
Der Anteilsempfänger zahlt sozusagen keine Geldwerte für seine
Anteile ein.
Die GmbH wurde von Kapitalgebern bereits ‚bewertet‘ und mit
Geld
ausgestattet. Nächstes Jahr erfolgt die Umwandlung zur AG.
Es gibt eine Bindungen, so dass er die Anteile auch wieder
verlieren kann bzw. zurückgeben muss.