Hallo Experten,
mal angenommen ein Firmeninhaber mietet ein großes Objekt privat an und vermietet in diesem Objekt Büroraüme an die eigene Firma.
Was müsste man steuerlich dabei bedenken?
Danke
Bastett
Hallo Experten,
mal angenommen ein Firmeninhaber mietet ein großes Objekt privat an und vermietet in diesem Objekt Büroraüme an die eigene Firma.
Was müsste man steuerlich dabei bedenken?
Danke
Bastett
Hallo Experten,
mal angenommen ein Firmeninhaber mietet ein großes Objekt
privat an und vermietet in diesem Objekt Büroraüme an die
eigene Firma.Was müsste man steuerlich dabei bedenken?
hi,
nix - man kann nicht an sich selbst vermieten - wie willste denn die miete zahlen - per überweisung an dich selbst, oder in bar - rechte tasche raus linke rein 
spass beiseite:
wenn es sich um einen einzelunternehmer handelt, kann er die betrieblich genutzten gemieteten räume als betriebsausgaben ansetzen…
denkbar wäre dieses modell bei einer gmbh indem der gesellschafter „privat“ mietet und dann an die gmbh weitervermietet…
1:1 dürfte kein problem sein, macht aber auch keinen sinn - dann könnte die gmbh ja auch selbst mieten - wenn ein überschuss für den ges. durch die vermietung an die gmbh rausspringen soll, sollten gründe vorliegen, warum nicht die gmbh direkt mietet…
gruß vom inder
Danke
Bastett
Hallo Inder
nix - man kann nicht an sich selbst vermieten - wie willste
denn die miete zahlen - per überweisung an dich selbst, oder
in bar - rechte tasche raus linke rein
Der Mieter ist Inhaber von 2 Firmen, beide e.K… Er könnte doch jeweils zwei Zimmer an diese Firmen vermieten. die Mieteinnahmen gingen dann auf das private Konto…
spass beiseite:
wenn es sich um einen einzelunternehmer handelt, kann er die
betrieblich genutzten gemieteten räume als betriebsausgaben
ansetzen…denkbar wäre dieses modell bei einer gmbh indem der
gesellschafter „privat“ mietet und dann an die gmbh
weitervermietet…1:1 dürfte kein problem sein, macht aber auch keinen sinn -
dann könnte die gmbh ja auch selbst mieten - wenn ein
überschuss für den ges. durch die vermietung an die gmbh
rausspringen soll, sollten gründe vorliegen, warum nicht die
gmbh direkt mietet…
Wenn die Firma direkt mieten würde, dann müsste alles gewerblich nutzbar sein und es würde für das gesamte Objekt MwSt. anfallen.
Hallo Inder
nix - man kann nicht an sich selbst vermieten - wie willste
denn die miete zahlen - per überweisung an dich selbst, oder
in bar - rechte tasche raus linke reinDer Mieter ist Inhaber von 2 Firmen, beide e.K… Er könnte
doch jeweils zwei Zimmer an diese Firmen vermieten. die
Mieteinnahmen gingen dann auf das private Konto…
das funktioniert nicht, da er dann mit sich selbst einen mietvertrag schliessen müsste - in dieser rechtsform m.e. nicht möglich - macht doch auch keinen sinn - man kann doch die miete auch direkt aufteilen und bei beiden betrieben als ausgabe erfassen - warum denn die „privatperson“ zwischenschieben…
spass beiseite:
wenn es sich um einen einzelunternehmer handelt, kann er die
betrieblich genutzten gemieteten räume als betriebsausgaben
ansetzen…denkbar wäre dieses modell bei einer gmbh indem der
gesellschafter „privat“ mietet und dann an die gmbh
weitervermietet…1:1 dürfte kein problem sein, macht aber auch keinen sinn -
dann könnte die gmbh ja auch selbst mieten - wenn ein
überschuss für den ges. durch die vermietung an die gmbh
rausspringen soll, sollten gründe vorliegen, warum nicht die
gmbh direkt mietet…Wenn die Firma direkt mieten würde, dann müsste alles
gewerblich nutzbar sein und es würde für das gesamte Objekt
MwSt. anfallen.
die option zur umsatzsteuer durch den vermieter ist nur bei gewerblicher nutzung möglich, das stimmt - dafür hat der mieter dann natürlich den vorsteuerabzug - wo ist dann das problem - ist der mieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann der vermieter auch nicht mit umsatzsteuer vermieten… von mischfällen mal abgesehen…
gruß vom inder
Hallo Inder
nix - man kann nicht an sich selbst vermieten - wie willste
denn die miete zahlen - per überweisung an dich selbst, oder
in bar - rechte tasche raus linke reinDer Mieter ist Inhaber von 2 Firmen, beide e.K… Er könnte
doch jeweils zwei Zimmer an diese Firmen vermieten. die
Mieteinnahmen gingen dann auf das private Konto…das funktioniert nicht, da er dann mit sich selbst einen
mietvertrag schliessen müsste - in dieser rechtsform m.e.
nicht möglich - macht doch auch keinen sinn - man kann doch
die miete auch direkt aufteilen und bei beiden betrieben als
ausgabe erfassen - warum denn die „privatperson“
zwischenschieben…
Hmm, das würde aber bedeuten, dass mit dem Vermieter ein anderer Mietvertrag geschlossen werden müsste, oder?
Wenn die Firma direkt mieten würde, dann müsste alles
gewerblich nutzbar sein und es würde für das gesamte Objekt
MwSt. anfallen.die option zur umsatzsteuer durch den vermieter ist nur bei
gewerblicher nutzung möglich, das stimmt - dafür hat der
mieter dann natürlich den vorsteuerabzug - wo ist dann das
problem - ist der mieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann
der vermieter auch nicht mit umsatzsteuer vermieten… von
mischfällen mal abgesehen…
Es handelt sich aber bei dem Mietobjekt in erster Linie um eine private Nutzung. Um das gesamte Objekt gewerblich zu vermieten, müsste der Vermieter Wohnraum in Gewerberaum umwandeln…
Was für eine Lösung schlägst du vor?
das funktioniert nicht, da er dann mit sich selbst einen
mietvertrag schliessen müsste - in dieser rechtsform m.e.
nicht möglich -
hallo,
e.K. als kennzeichnung der kaufmannseigenschaft ist keine rechtsform und hat natuerlich rein gar keine aussage. hier liegt schlicht weg eine natuerliche person vor (zivilrechtlich), welche aus irgendwelchen gründen (ich finde keine) zwei e.K. eintragungen beim handelsregister hat (handelsrechtlich).
und wie du schon sagtest, eine natuerliche person kann nicht an sich selber vermieten.
hier muss das handeslgewerbe (e.K.) als mieter auftreten und fertig.
gruss vom
showbee
Hallo Bastett!
Wenn es einfach nur darum geht, dass bei Vermietung an einen e.K. der Wohnraum in Gewerberaum umgewandelt werden muss, kommst Du m.E. auch bei einer Zwischenvermietung an einen Privatmann nicht um eine Umwidmung rum, da die tatsächliche Nutzung zählt. Für die Frage brauchst Du aber eher einen Rechtsexperten als einen Steuerfachmann.
Wenn es um die MwSt geht, da sind Vermietungen grundsätzlich erst einmal steuerfrei. Bei der Vermietung an einen e.K., der nur steuerpflichtige Umsätze ausführt, hat der Vermieter ein Wahlrecht, ob mit oder ohne MwSt. Hat Inder Dir aber schon erklärt.
Grüße vom Steuermaulwurf
hier muss das handeslgewerbe (e.K.) als mieter auftreten und
fertig.gruss vom
showbee
hi showbee,
ist es nicht unerheblich, ob als handelsgewerbe (e.K.) oder als „privatmann“ aufgetreten wird… gibts da eine unterscheidung bei den e.k… - konkret u.u. in sachen vorsteuerabzug - also muss der e.k. den vertrag abschliessen, oder reicht beim e.k. auch nur der name des unternehmers ?
…muss jetzt schnell meinen antrag auf lohnsteuerermäßigung machen:wink:
gruß inder
ist es nicht unerheblich, ob als handelsgewerbe (e.K.) oder
als „privatmann“ aufgetreten wird… gibts da eine
unterscheidung bei den e.k… - konkret u.u. in sachen
vorsteuerabzug - also muss der e.k. den vertrag abschliessen,
oder reicht beim e.k. auch nur der name des unternehmers ?
hi,
klar reicht auch der bürgerliche name. die firma ist der name des kaufmann unter dem er seine geschäfte betreibt (§ 17 HGB). zwar hat man nach § 344 HGB die zweifelsvermutung, das geschäfte des kaufmanns für sein handelsgewerbe geltend, aber ob das die betriebsausgaben „fester“ macht? obwohl… das wären dann zwingend betriebliche aufwendungen im jahresabschluss (handelsrechtlichen) und über das maßgeblichkeitsprinzip…
aber die kaufmannseigenschaft hat auch weitere vor/nachteile (gerichtsstandvereinbarungen, handelskammer statt zivilkammer am landgericht, andere verzugszinsen etc.).
im zweifel sollte man den „e.K.“ angeben, wenn er eh nur dem bürgerlichen namen angehangen wird. besteht die firma allerdings aus einer phantasiebezeichnung, würde ich die zwingend angeben, damit keine missverständnisse entstehen.
bspw. mietvertrag auf „Thomas Schulz“, aber unternehmen läuft auf „muschebubu e.K.“…
gruss vom
showbee