Steuerrecht im Ausland

Hallo, liebe Experten!

Ich habe neulich mit einer Bekannten anlässlich ihrer Steuererklärung darüber diskutiert, ob das Steuerrecht im Ausland auch so kompliziert ist. Sie behauptete, dass es in den USA und Holland (unter anderem) keine Steuerberater und so große Finanzämter gibt, da die Verdiener nur einen festen, niedrigen Prozentsatz zahlen und es weder Abschreibungen noch zusätzliche Zahlungen gibt.

  1. Stimmt das? Und seit wann ist das denn so?
  2. Wäre das auch in Deutschland durchführbar? Und wie schnell könnte man das machen?`Bitte erklärt für den absoluten Laien einmal verständlich, warum oder warum nicht?

Danke und viele Grüße!
Chris

Hallo Chris,

nun, so ganz stimmt das nicht. Auch im Ausland gibt es Steuergesetze, deren Einhaltung von den Finanzämtern überwacht wird. Und Steuerberater gibt es dort auch, allerdings ist das Steuerberatungsrecht nicht so restriktiv aufgebaut wie in Deutschland. Und das Steuerrecht selbst ist in vielen Ländern nicht so kompliziert gestaltet.

Beispiel Niederlande:

Die Finanzämter (Belastingdienste) verlangen von allen Selbständigen regelmäßig die Einkommensteuererklärung. Dort wird gleichzeitig die Rentenversicherungsprämie für Selbstständige mit eingezogen.

Der Steuersatz ist dort in Stufen aufgebaut. Es gibt also keine progressiv verlaufende Kurve wie bei uns. Ab etwa 12.000 Gulden Jahreseinkommen gilt ein Steuersatz von 6,05 %, ab 24.000 Gulden 12 %, ab 40.000 Gulden 25 % und ab 80.000 Gulden 60 %. Damit sollen Niedrigverdiener entlastet werden. Außerdem gibt es dort auch nicht so viele einzelne Abzugmöglichkeiten, vieles ist dort pauschal geregelt. Allerding werden Anlagegüter auch abgeschrieben. Rückstellungen gibt es nur in wenigen Fällen, ansonsten wird die Betriebsausgabe erst bei Zahlung berücksichtigt.

Steuerberater kann dort jeder werden, der eine fachliche Ausbildung und/oder praktische Tätigkeit nachweisen kann, in der er sich mit Buchführung, Bilanzen, Steuern etc. befaßt hat. Es hat jeder Zugang zu diesem Beruf, ohne eine spezielle Prüfung ablegen zu müssen. Von der Qualifikation her kann man dort unterscheiden zwischen „Administratiekantoor“ = Verwaltungs- und Buchführungsbüro, „Belastingconsulent“ = ähnlich wie bei uns der Steuerbevollmächtigte, „Belastingadviseur“ = Steuerberater. Alle genannten Personen dürfen Steuerpflichtige vor allen Behörden und Gerichten vertreten. Die Mitgliedschaft in einem Fachverband oder in einer Kammer ist nicht Pflicht.

In Deutschland wäre ein derartiges System undenkbar. Du weißt ja bestimmt selbst: jeder will seine eigene Bratwurst haben, das heißt für alle Menschen, Steuerzahler muß es für jede mögliche und denkbare Situation eine Regelung geben. Und wenn es diese nicht gibt, wird mal schnell eine Klage gegen das Finanzamt eingereicht, damit es wieder neue Urteile gibt. Außerdem sind unsere Politiker ohnehin sehr „gesetzgebungsfreudig“. Und wo blieben die vielen Arbeitsplätze in den Behörden, wenn das Recht nicht so kompliziert wäre. Soll man die alle zum Arbeitsamt schicken?

Der zweite Knackpunkt sind unsere Steuerberater und die Berufskammern. Dort wird mit aller Gewalt am komplizierten Recht festgehalten. Denn je komplizierter das Steuerrecht ist, umso mehr haben unsere Steuerberater-/innen eine lebenslange Beschäftigungsgarantie. Und damit sie keine unerwünschte Konkurrenz bekommen, gibt es das Steuerberatungsgesetz, wonach nur vom Finanzminister zugelassene Leute diesen Beruf ausüben dürfen. Dieses Bollwerk wird sich hier auch in der nächsten Zeit nicht kippen lassen.

Viele Grüße
Manfred Schulz
http://home.t-online.de/home/steuersparberater

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Hallo Manfred,

Beispiel Niederlande:

Deinen Ausführungen zu den Niederlanden kann ich nur zustimmen.
Auch im Polen und Tschechien ist das Steuerrecht übersichtlicher gestaltet. Über andere Länder kann ich mich nicht auslassen, da ich mich nur mit dem Steuerrecht der genannten beschäftige.

Hinzufügen möchte ich aber noch, daß wir viel an Kompliziertheit den Bilanzrichtlinien und dem System der doppelten Buchführung verdanken. Dieses ist aber in der EU annähernd einheitlich gestaltet. Es wurde sogar durch EU-Auflage 1999 verschärft (GmbH & Co. KG!).

Weiterhin wurde das Umsatzsteuergesetz 1993 durch EU-Vorgaben geändert und wir „kämpfen“ weiterhin mit der 6. EG-Richtlinie.
Innerhalb der EU müßten die Regeln im Bereich der Umsatzsteuer einheitlich sein.

In Deutschland wäre ein derartiges System undenkbar. Du weißt
ja bestimmt selbst: jeder will seine eigene Bratwurst haben,
das heißt für alle Menschen, Steuerzahler muß es für jede
mögliche und denkbare Situation eine Regelung geben. Und wenn
es diese nicht gibt, wird mal schnell eine Klage gegen das
Finanzamt eingereicht, damit es wieder neue Urteile gibt.

*lach* Ja das ist leider richtig.
Sagen wir es mal so: Für jeden § gibt es mindestens 1 Steuerpflichtigen, auf den er zutrifft und wenn es eine Oma in Bayern (Zufallswahl!) ist.

Der zweite Knackpunkt sind unsere Steuerberater und die
Berufskammern. Dort wird mit aller Gewalt am komplizierten
Recht festgehalten. Denn je komplizierter das Steuerrecht ist,
umso mehr haben unsere Steuerberater-/innen eine lebenslange
Beschäftigungsgarantie.

Das mag ich jetzt nicht so stehen lassen.
Viele meine Kollegen, wie auch ich, würden eine Vereinfachung des Steuerrechts sehr begrüßen. Der Deutsche Steuerberaterverband macht Vorschläge und Eingaben noch und nöcher… wird nur selten erhört.
Weiterhin ist, durch die „Gesetzgebungsfreudigkeit“ eine Beratung kaum noch möglich, es sei denn man ist Hellseher. Wir werden immermehr zu Steuerabwicklern oder Steuerberechnern.

Gerade das EStG schreit nach einer Vereinfachung, obwohl das sicher wieder viele Kläger auf den Plan bzw. zum BFH rufen wird.
(Erinnerung an die Klagen gegen den AN-PAuschbetrag, der eine Vereinfachung darstellte)

Laß Dir gesagt sein: Ich verdiene an Einkommensteuererklärungen kein Geld. Durch das komplizierte Recht sind diese viel zu zeitaufwendig und ich habe eine „moralische“ Grenze bei der Rechnungslegung, für die ich mich leider auch schon verantworten mußte.

Und damit sie keine unerwünschte
Konkurrenz bekommen, gibt es das Steuerberatungsgesetz, wonach
nur vom Finanzminister zugelassene Leute diesen Beruf ausüben
dürfen.

Ich bin kein Freund vom Steuerberatungsgesetz. Auch damit stehe ich im Kollegenkreis nicht alleine da. Dieses Gesetzt und die Bundesordnung für Steuerberater schränken mich nämlich in der Ausübung meines Berufes und sogar privat ein.
Von mir aus dürfen sie sofort abgeschafft werden.
Obwohl das ist ja typisch „deutsch“:
Du brauchst ein amtliches Blatt Papier mit nem Titel und nem Stempel (besser noch ein Sigel) drauf!

Btw: Das Papier gibt es nunmehr von der Steuerberaterkammer!

Dieses Bollwerk wird sich hier auch in der nächsten
Zeit nicht kippen lassen.

Es muß gekippt werden.
Im Rahmen einer EU-Harmonisierung müssen wir uns anpassen.

MfG
Undine
P.S. Prüfe mal a.H. des erwähnten gesetzes Deine Vika.
Ich bin schon, wegen meinen Postings hier von einer StBK abgemahnt worden, da es hier „Informanden“ gibt.

Hallo Undine,

bitte entschuldige meinen harschen Ton in Bezug auf den Berufsstand der Steuerberater-/innen und deren Verbände.

Daß es auch positive Ausnahmen gibt, ist unumstritten. Auch Dein persönlicher Beitrag beweist dieses.

Wie Du selbst weißt, ist ja das StBerG mit Wirkung vom 01.07.2000 unter anderem in Bezug auf die Beratungsbefugnis von Personen oder Vereinigungen im EU-Ausland erweitert worden. Zwar ist gleichzeitig eine Prüfungsmöglichkeit für die Finanzämter im geänderten § 80 Abs. 7 AO geschaffen worden, aber insgesamt ist damit ein sehr großer Schritt in Richtung Harmonisierung getan.

Aus meiner persönlichen Sicht ist dieses aber nur eine längst überfällige Pflichterfüllung des Bundesfinanzministers gewesen, der seit 1994 von seiner EU-Vertragsverletzung wußte, und jahrelang nichts dagegen unternommen hat.

Da kann unserereins schon zu dem Schluß geraten, daß eine solche Gesetzesänderung von den StB-Kammern mit Absicht torpediert und so lange es geht hinausgezögert wird.

Damit allerdings die StB-Kammern über die Einsicht in dieses Forum keine falschen Schlüsse über meine Person ziehen können, möchte ich - aber nur bei Interesse - weiteren Austausch direkt über e-Mail betreiben.

Abmahnungen der StB-Kammern gegen mich sind sowohl theoretisch als auch praktisch unmöglich.

Viele Grüße, Manfred Schulz