Hallo Manfred,
Beispiel Niederlande:
Deinen Ausführungen zu den Niederlanden kann ich nur zustimmen.
Auch im Polen und Tschechien ist das Steuerrecht übersichtlicher gestaltet. Über andere Länder kann ich mich nicht auslassen, da ich mich nur mit dem Steuerrecht der genannten beschäftige.
Hinzufügen möchte ich aber noch, daß wir viel an Kompliziertheit den Bilanzrichtlinien und dem System der doppelten Buchführung verdanken. Dieses ist aber in der EU annähernd einheitlich gestaltet. Es wurde sogar durch EU-Auflage 1999 verschärft (GmbH & Co. KG!).
Weiterhin wurde das Umsatzsteuergesetz 1993 durch EU-Vorgaben geändert und wir „kämpfen“ weiterhin mit der 6. EG-Richtlinie.
Innerhalb der EU müßten die Regeln im Bereich der Umsatzsteuer einheitlich sein.
In Deutschland wäre ein derartiges System undenkbar. Du weißt
ja bestimmt selbst: jeder will seine eigene Bratwurst haben,
das heißt für alle Menschen, Steuerzahler muß es für jede
mögliche und denkbare Situation eine Regelung geben. Und wenn
es diese nicht gibt, wird mal schnell eine Klage gegen das
Finanzamt eingereicht, damit es wieder neue Urteile gibt.
*lach* Ja das ist leider richtig.
Sagen wir es mal so: Für jeden § gibt es mindestens 1 Steuerpflichtigen, auf den er zutrifft und wenn es eine Oma in Bayern (Zufallswahl!) ist.
Der zweite Knackpunkt sind unsere Steuerberater und die
Berufskammern. Dort wird mit aller Gewalt am komplizierten
Recht festgehalten. Denn je komplizierter das Steuerrecht ist,
umso mehr haben unsere Steuerberater-/innen eine lebenslange
Beschäftigungsgarantie.
Das mag ich jetzt nicht so stehen lassen.
Viele meine Kollegen, wie auch ich, würden eine Vereinfachung des Steuerrechts sehr begrüßen. Der Deutsche Steuerberaterverband macht Vorschläge und Eingaben noch und nöcher… wird nur selten erhört.
Weiterhin ist, durch die „Gesetzgebungsfreudigkeit“ eine Beratung kaum noch möglich, es sei denn man ist Hellseher. Wir werden immermehr zu Steuerabwicklern oder Steuerberechnern.
Gerade das EStG schreit nach einer Vereinfachung, obwohl das sicher wieder viele Kläger auf den Plan bzw. zum BFH rufen wird.
(Erinnerung an die Klagen gegen den AN-PAuschbetrag, der eine Vereinfachung darstellte)
Laß Dir gesagt sein: Ich verdiene an Einkommensteuererklärungen kein Geld. Durch das komplizierte Recht sind diese viel zu zeitaufwendig und ich habe eine „moralische“ Grenze bei der Rechnungslegung, für die ich mich leider auch schon verantworten mußte.
Und damit sie keine unerwünschte
Konkurrenz bekommen, gibt es das Steuerberatungsgesetz, wonach
nur vom Finanzminister zugelassene Leute diesen Beruf ausüben
dürfen.
Ich bin kein Freund vom Steuerberatungsgesetz. Auch damit stehe ich im Kollegenkreis nicht alleine da. Dieses Gesetzt und die Bundesordnung für Steuerberater schränken mich nämlich in der Ausübung meines Berufes und sogar privat ein.
Von mir aus dürfen sie sofort abgeschafft werden.
Obwohl das ist ja typisch „deutsch“:
Du brauchst ein amtliches Blatt Papier mit nem Titel und nem Stempel (besser noch ein Sigel) drauf!
Btw: Das Papier gibt es nunmehr von der Steuerberaterkammer!
Dieses Bollwerk wird sich hier auch in der nächsten
Zeit nicht kippen lassen.
Es muß gekippt werden.
Im Rahmen einer EU-Harmonisierung müssen wir uns anpassen.
MfG
Undine
P.S. Prüfe mal a.H. des erwähnten gesetzes Deine Vika.
Ich bin schon, wegen meinen Postings hier von einer StBK abgemahnt worden, da es hier „Informanden“ gibt.