Hallo, liebe Gemeinde.
Wer versteht die Rechnungen eines Steuerberaters in voller Herrlichkeit??? 
Als Grundlage hier die Originaltexte §33 Abs.1 und §16 der StBGebV:
_§ 16 StBGebV
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte. Er kann nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 15 vom Hundert der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro, in Strafsachen und Bußgeldverfahren höchstens 15 Euro.
§ 33 StBGebV
Buchführung
(1) Für die Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).
(…)_
Wie sieht es aus, wenn allerhöchstens, maximal, im ungünstigsten Fall ZEHN Posten für die Buchführung zu kontieren sind?
Sind 8/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (81,00 EURO --> 64,80 EURO) für bummelig vier, fünf, sechs Posten gerechtfertigt, die zudem immer gleich sind?
Bei einem Spielraum von 2/10 bis 12/10?
Das hieße ja: Mittlerer Aufwand!
Und dann der „Auslagenersatz“:
Bei 20,00 EURO pro Monat in schöner Regelmäßigkeit hieße das ja: Telefonieren bis der Arzt kommt und Post 'rauskloppen, bis der Briefkasten bricht.
Also ein richtig, richtig, richtig hoher Aufwand …!!!
Was meint Ihr dazu?
Fühlt sich das nicht ein wenig wie Abzocke an?
Ahoi
Claudia