Lohnsteuerjahresausgleich bei mehreren AG

Es geht um den folgenden Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer hat in einem Jahr insgesamt 3 verschiedene Arbeitgeber. Bei 2 Arbeitsverhältnissen ist der Lohn so niedrig, dass keine Lohnsteuer anfällt. Nur bei der dritten Beschäftigung fällt eine Lohnsteuer an.
Wie berechnet sich jetzt am Ende des Jahres die fällige Lohnsteuer?
Werden alle Brutto Einkünfte addiert oder ist nur das dritte Gehalt relevant?
Vielen Dank

Wie berechnet sich jetzt am Ende des Jahres die fällige
Lohnsteuer?
Werden alle Brutto Einkünfte addiert

Ja

Und anschließend werden Werbungskosten, Sonderausgaben etc. abgezogen. Ggf. kommen nur die Pauschbeträge zum Tragen.

Und anschließend werden Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
abgezogen. Ggf. kommen nur die Pauschbeträge zum Tragen.

Wo bekomme ich eine Liste über die Pauschalbeträge und mögliche Ausgaben?

Hi !

Ich habe erst mal Gegenfragen, bevor ins Thema weiter eingestiegen werden kann.

Geht es bei der Frage um:

  • den Lohnsteuerjahresausgleich, den der Arbeitgeber am Ende eines Kalenderjahres durchführen KANN
  • um die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die vom Arbeitnehmer bei seinem Finanzamt abgegeben werden kann/muss?

Handelt es sich bei den Arbeitsverhältnissen ohne Lohnsteuer um 400-Euro-Jobs oder wurde auf Lohnsteuerkarte gearbeitet?

Mit diesen Informationen dürfte es schon etwas einfacher werden, diesen Fall einer Lösung zuzuführen.

BARUL76

Und anschließend werden Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
abgezogen. Ggf. kommen nur die Pauschbeträge zum Tragen.

Wo bekomme ich eine Liste über die Pauschalbeträge und
mögliche Ausgaben?

Steuerratgeber findest Du in jeder Buchhandlung und wenn Du Dich noch nicht mit dem Thema befaßt hast, solltest Du Dir einen kaufen und in aller Ruhe durchlesen. Alternativ legst Du Dir eine Software (Wiso-Ratgeber, Quicksteuer oder ähnliches) zu, dann kannst Du gleich ausrechnen, was Du zu zahlen hast oder wieder bekommst.

Servus Nordlicht,

da wir es offenbar mit einem Fragesteller zu tun haben, der in den Begriffen noch nicht sehr zu hause ist, sei die Präzisierung der Begriffe gestattet:

Werbungskosten werden bei einigen Einkunftsarten von den Einnahmen abgezogen; was dabei übrigbleibt, sind Einkünfte.

Werbungskosten von Einkünften abziehen wäre doppelt gemoppelt, das giltet nicht.

Das ist z.B. wichtig, wenn man einen ESt-Bescheid lesen will, auf dem von Einkünften und vom Gesamtbetrag der Einkünfte die Rede ist.

Schöne Grüße

MM

Hi !

Ich habe erst mal Gegenfragen, bevor ins Thema weiter
eingestiegen werden kann.

Geht es bei der Frage um:

  • um die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die vom
    Arbeitnehmer bei seinem Finanzamt abgegeben werden kann/muss?

Ja, genau

Handelt es sich bei den Arbeitsverhältnissen ohne Lohnsteuer
um 400-Euro-Jobs oder wurde auf Lohnsteuerkarte gearbeitet?

Es waren keine 400 Euro Jobs, sondern auf Lohnsteuerkarte

Mit diesen Informationen dürfte es schon etwas einfacher
werden, diesen Fall einer Lösung zuzuführen.

Vielen Dank!

Hi !

Unter diesen Voraussetzungen ist es so, wie es bereits geschrieben wurde. Die Daten aus den Steuerkarten werden einfach in die Seite 1 der Anlage N übernommen. Dabei sind, falls mehrere Karten der Klasse 6 existieren, diese Werte zusammenzuziehen und in die zweite Spalte einzutragen. Die Daten von der „Hauptkarte“ sind in die erste Spalte einzutragen.
Auf der Rückseite der Anlage kann man noch diverse Werbungskosten (Fahrten, Arbeitsmittel, Telefon, Gewerkschaftsbeitrag,…) angeben.
Dann sollte man nur noch den 4-seitigen Mantelbogen ausfüllen, meist die erste Seite ziemlich genau, auf Seite 2 oben ein paar Kreuzchen, auf Seite 3 oben die Versicherungsbeträge (wichtig: auch auf der Lohnsteuerkarte stehen welche!) und die Seite 4 bleibt bei den meisten gesunden Leuten frei.
Und schon ist die Steuererklärung fertig für die Abgabe zum Finanzamt.

BARUL76