Abschreibung bei Einkommensteuer?

Liebe Experten,
wenn man geringwertige Wirtschaftsgüter abschreibt, also
unter 400 Euro, ist es dabei möglich mehrere geringwertige
Wirtschaftsgüter abzuschreiben, oder zählt dann hier die Summe
dieser Wirtschaftsgüter?
Beispiel:
1 Laptop 300 Euro
1 Drucker 200 Euro
1 Bildschirm 200 Euro
Muss man hier für 700 Euro Abschreibung durchführen?

Danke für Rat!

Grüße
Caro

Hallo Caro,

das ist davon abhängig, ob die Güter jeweils im gegebenen betrieblichen Zusammenhang selbständig nutzbar sind.

Im vorliegenden Beispiel würde das bloß für das Laptop gelten.

Die anderen genannten Dinge sind bloß in dem Zusammenhang „PC & Peripherie“ nutzbar, dadurch wird die GWG-Grenze überschritten und sie müssen nach Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Schöne Grüße

MM

Beispiel:
1 Laptop 300 Euro
1 Drucker 200 Euro
1 Bildschirm 200 Euro
Muss man hier für 700 Euro Abschreibung durchführen?

hallo caro.

§ 6 Abs. 2 EStG: "Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten […] von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung […] in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag […] für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. "

gerade in dem fall muss m.E. zusammen gerechnet werden, ein GWG liegt nur vor, wenn es unter 410 EUR UND selbstständig nutzbar ist.

zumindest die selbstständige nutzbarkeit von drucker & bildschirm zweifle ich an, die sollen doch mit dem laptop zusammen arbeiten. und wenn sie dazu bestimmt sind, dann sind sie mit dem laptop in einer summe zu aktivieren. wenn hiernach das wirtschaftsgut „laptop und zubehör“ anschaffungskosten von über 410 EUR ausmacht, muss normal abgeschrieben werden.

hinweis: hier scheint es sich um gebraucht laptop zu handeln, den würde ich auch nicht mehr über 36 monate abschreiben, sondern über 18-24 monate.

gruss vom

showbee

off topic
haäää?,

habe ich nun wirklich 11 minuten für den artikel gebraucht??? als ich losschrieb war noch keine antwort da,

verwirrte grüsse vom showbee

Was ist, wenn Drucker oder Bildschirm angeschafft werden, weil sie einen defekten ersetzen?
Dann müsste man sie doch im Jahr der Anscahffung als Ausgabe ansetzen können? (sofern

hi,

zwei mal ein nein!
zum ersten, wenn der bildschirm als ersatzgerät gekauft wird, weil der alte aus dem system kapputt war, dann muss ein teil des anlagevermögens „komplett PC“ extra-abgeschrieben werden und der neue bildschirm nachaktiviert werden.

bsp. kauf PC system 01.01.2004 für 2.000 EUR (1.500 PC, 500 Bilds.)
abschreibung über 3 jahre, also abschreibung 2004 = 667 EUR.

wenn nun am 30.06.2005 (nach 1,5jahren) der bildschirm defekt ist und ein neuer gekauft wird, werden also 1,5 jahre abschreibung extra fällig, da der alte bildschirm auf null abgeschrieben wird. also abschreibung per 30.06.2005: normal 333,- und dann weil bildschirm futsch ist nochmals 250,-. haben wir einen restwert per 30.06. von 750,-; dann kaufen wir einen neuen bildschirm und der wird nachaktiviert, erhöht also den buchwert des systems.

zur 410 EUR grenze, diese ist eine vereinfachungsgrenze. würde man die nun erhöhen, würden alle mit der „steuerschlupfloch“ diskussion für unternehmer anfangen …

gruss vom

showbee