Gehaltsnachzahlung für 2002/2003

Wenn ein Mitarbeiter A noch XX€ für 2002 und YY€ für 2003 an Gehalt nachgezahlt bekommt:
Was muss geschehen, damit A möglichst wenig steuern zahlt?

Muss es vom Arbeitgeber in der „elektronischen Lohnsterbescheinigung“ unter Punkt 10 „Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre“ angegeben werden?

Berechnet das FA dann die Steuern für 2002 und 2003 neu, oder gibt es da einen einfacheren Weg?

Die Gehaltsnachzahlung ensteht übrigens, weil A Kindergeld nachgezahlt bekommen hat (siehe http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm). :smile:)
Im öffentlichen Dienst gibt es dann halt bei einem zusätzlichen Kind etwas mehr Ortszuschlag. :smile:

Gruß JoKu

Hi joku,

bin mir selber nicht ganz sicher, was richtig ist.

Aber bei § 19 EStG gilt doch das uneingeschränkte Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, denke ich.

Somit ist das „normales“ Gehalt, das im Jahr der Zahlung „normal“ zu versteuern ist.

Arbeitslohn für mehrere Jahre ist es jedenfalls nicht, das können z.B. Jubiläumszuwendungen oder Abfindungen sein, die ja dafür gezahlt wurden, dass der Arbeitnehmer mehrere Jahre in dem Betrieb beschäftigt war.

Petz