Wenn ein Mitarbeiter A noch XX€ für 2002 und YY€ für 2003 an Gehalt nachgezahlt bekommt:
Was muss geschehen, damit A möglichst wenig steuern zahlt?
Muss es vom Arbeitgeber in der „elektronischen Lohnsterbescheinigung“ unter Punkt 10 „Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre“ angegeben werden?
Berechnet das FA dann die Steuern für 2002 und 2003 neu, oder gibt es da einen einfacheren Weg?
Die Gehaltsnachzahlung ensteht übrigens, weil A Kindergeld nachgezahlt bekommen hat (siehe http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm).
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Im öffentlichen Dienst gibt es dann halt bei einem zusätzlichen Kind etwas mehr Ortszuschlag. 
Gruß JoKu