Leasingwagen als Betriebsausgabe?

Hallo,

jemand betreibt ein Gewerbe, das als nebenberufliches Gewerbe angemeldet wurde.
In nächster Zeit geht dieser jemand ein „echtes“ Studium an einer FH nach (Präsenzstudium).
Da der Weg vom Wohnort zum Studienort recht weit ist, überlegt er, sich einen Leasingwagen zuzulegen.

Jetzt würde er gerne wissen, ob es möglich ist, den Leasingwagen als Betriebsausgabe laufen zu lassen?
Wenn nein, würde es dann klappen, dass das Gewerbe als hauptberufliches Gewerbe angemeldet wird?
(kaufmännische Tätigkeit und BWL Studium)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Auskunft zu diesem Case geben könnte :smile:

Danke und Gruß

Norbert

Da der Weg vom Wohnort zum Studienort recht weit ist, überlegt
er, sich einen Leasingwagen zuzulegen.
Jetzt würde er gerne wissen, ob es möglich ist, den
Leasingwagen als Betriebsausgabe laufen zu lassen?

hi,

ja, aber auch nein. der wagen kann zwar als betriebsausgaben angesetzt werden, aber eine gewinnminderung tritt nur INSOWEIT ein, als die ausgaben betrieblich veranlasst sind.

insoweit also die kosten nicht-betrieblich (bsp. studium / privat) veranlasst sind, tritt der erwünschte effekt (steuerminderung) nicht ein!

ob das gewerbe nun haupt- oder freiberuflich „deklariert“ wird, ist egal! es geht um die nutzungsquoten (also km-verschleiss in %).

es bleibt natuerlich auch eine pauschale abgeltung des privaten (und studium) anteils (sogen. 1% Methode), diese könnte ggf. besser sein.

informiere dich mal über die 1% methode und kfz-eigenverbrauch etc. und versuche das mal nachzurechnen.

gruss vom

showbee

informiere dich mal über die 1% methode und kfz-eigenverbrauch
etc. und versuche das mal nachzurechnen.

Vorher solltest Du auch noch mal überlegen, ob Du eine betriebliche Nutzung von mehr als 10% überhaupt nachweisen oder wenigstens glaubhaft machen kannst. Wenn nicht, kannst Du das mit 1% gleich mal vergessen.

Grüße
Chris

Studium nicht beruflich? :frowning:
Hallo,

besten Dank für eure Antworten.

Mir gings vor allem darum zu wissen, ob man die Fahrt zum Studium als Weiterbildungsphase sehen kann und so das ganze als Betriebsausgabe geltend machen kann.
Anscheinend ist das ja nicht so :frowning:

Angenommen, ich würde das Auto zu über 10% beruflich/geschäftlich nutzen.
Kann ich dann die komplette Leasingrate als Betriebsausgabe geltend machen oder nur 10% + x%?
Will eigentlich das Finanzamt in der Praxis einen Nachweis sehen, dass das Auto zu über 10% geschäftlich genutzt wird?
Wenn ja, wie soll sowas aussehen?

Danke und Gruß

Norbert

Re: Studium nicht beruflich? :frowning:

Anscheinend ist das ja nicht so :frowning:

hi,

neee… das war mal so. aber das studium ist nicht betriebsausgabe, die kosten hier sind sonderausgaben (begrenzt auf 4.000 EUR jährlich).

Kann ich dann die komplette Leasingrate als Betriebsausgabe
geltend machen oder nur 10% + x%?

10% + x! wie gesagt lies mal nach http://www.steuerlexikon-online.de/Dienstwagen.html hier stehts grob erklärt, nur das du statt „geldwerter vorteil ist der lohnsteuer zu unterwerfen“, „geldwerter vorteil ist betriebseinnahme“ lesen musst.

Will eigentlich das Finanzamt in der Praxis einen Nachweis
sehen, dass das Auto zu über 10% geschäftlich genutzt wird?

jep. wenn es fraglich ist, bspw. bekannt das das gewerbe nur nebenberuflich ist. nachweis = fahrtenbuch, das gibt es an jeder tankstelle…

nebenbei eine kleine frage: zahlst du überhaupt soviel steuern, das es sich lohnen würde mit den betriebsausgaben? bei einem vollzeitstudium mehr als 800 EUR mtl. nebenbei verdienen?

gruss vom

showbee

jemand betreibt ein Gewerbe, das als nebenberufliches Gewerbe
angemeldet wurde.
In nächster Zeit geht dieser jemand ein „echtes“ Studium an
einer FH nach (Präsenzstudium).
Da der Weg vom Wohnort zum Studienort recht weit ist, überlegt
er, sich einen Leasingwagen zuzulegen.

Jetzt würde er gerne wissen, ob es möglich ist, den
Leasingwagen als Betriebsausgabe laufen zu lassen?
Wenn nein, würde es dann klappen, dass das Gewerbe als
hauptberufliches Gewerbe angemeldet wird?
(kaufmännische Tätigkeit und BWL Studium)

Hallo,

mal unabhängig von allen steuerlichen Aspekten: Die Anschaffung eines Leasingwagens zu privaten oder nebenberuflichen Zwecken ist in der Vielzahl aller Fälle Unsinn. Bei den derzeitigen Zinsen lohnt sich die „echte“ Finanzierung eines Kfz durch ein Bankdarlehen eher, Leasingverträge lohnen sich kaum noch. Die von den Leasinggesellschaften intern berechneten Zinsen sind höher als die marktüblichen Kreditzinsen und ein Leasingvertrag kann eine Menge von Fallstricken bergen, die sich am Ende der Laufzeit als teurer Bumerang erweisen.

Es bietet sich deshalb an, das Fahrzeug privat zu kaufen und auch komplett privat zu bezahlen. Die betriebliche Nutzung kann dann mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer von „Unternehmer“ an „Privat“ erstattet werden. Diese Erstattungen sind dann in voller Höhe Betriebsausgaben.

Gruß

Jens

Hallo Showbee,

das mit den Sonderausgaben von 4.000 Euro pro Jahr hört sich doch gar nicht mal so schlecht an.

Wenn ich das mit dem Leasingwagen richtig verstanden habe, dann ist das so, dass ich die private Nutzung des PKW als Betriebseinnahme deklarieren muss?

Mein Geld verdiene ich überwiegend durch Einblendung von Werbung auf meinen Websites.
Im Moment sind die Einnahmen leider nicht so hoch, da ich durch eine Markenrechtsstreitigkeit die Domain eines gutlaufenden Projektes abgeben musste und ich nun mit einer neuen Domain von vorne anfangen darf.
Aber in 1 bis spätestens 2 Jahren (Schätzung) bin ich hoffentlich wieder oben mit dabei…

Gruß

Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jens,

danke für deinen Einwand.

Wenn das mit dem Leasingwagen klappen würde, dann hätte ich es aus folgenden Gründen gemacht:

  • Liquidität bleibt erhalten

  • hohe Leasingraten senken „stark“ meinen Gewinn

  • Alle 2 bis 3 Jahre eine neues Auto :smile:

  • Erwerb eines Fahrzeugs ist nicht erforderlich, da ich bereits ein Auto besitze

  • bin also bereit allein für die Nutzung - nicht der Erwerb - eines Autos Geld zu bezahlen…

Das mit den 30 Cent pro gefahrenen Kilometer hört sich auch nicht schlecht an.
Brauch nur jemanden der mir immer unterschreibt :wink:

Gruß

Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo ähem räusper!

als angehender student der wirtschaftswissenschaften solltest du aber besser rechnen können:

  • Liquidität bleibt erhalten
  • hohe Leasingraten senken „stark“ meinen Gewinn
  • bin also bereit allein für die Nutzung - nicht der Erwerb -
    eines Autos Geld zu bezahlen…
  1. das mit der liquidität gilt nur, wenn du statt leasing-kfz ein kfz mit cash erwerben wolltest. der vorherige tip zielte aber auf eine finanzierung ab. selbst eine vollfinanzierung eines kfz über 3 jahre mit eingeplantem verkauf sollte heutzutage günstiger sein als ein leasing-kfz!

  2. hohe raten senken zwar den gewinn, aber auch beim kauf wird der gewinn gemindert.

gewinnmindernd sind:

bei leasing - die raten
bei kauf auf darlehen - die abschreibung & die zinsen

ergo: gerechnet auf eine totalnutzung von 3 jahren und sofortigem abstoß des wagens nach 36 monaten sollte es auf das gleiche rauskommen.

  1. deine letzte aussage ist (entschuldige die harsche formulierung) sinnleer! warum willst du ein zweites kfz auf dem hof haben? zwar mindert sich durch eine anschaffung/leasing und betriebliche nutzung der gewinn, aber der steuerliche vorteil ist doch NIE so hoch wie der finanzielle abfluss.

grobes bsp. anhand leasing mit 15.000km p.a.:

leasing-gebühr p.a. 5.000 EUR
steuer & versich. p.a. 1.000 EUR
lfd. kosten 15 EUR / 100km = 2.250 EUR
Gesamtaufwand 8.250 EUR für den schlorren…

nun nutzt du den wagen zu 33% beruflich (hoch gegriffen beim vollzeit studenten), kannst also 8.250 x 33% = 2.723 EUR als betriebsausgabe ansetzen. darin enthalten sind wohl 330 EUR vorsteuern enthalten. also mindern langfristig nur 2.393 EUR den gewinn

selbst beim spitzensteuersatz (den erreicht man mit bannerwerbung wahrlich nicht) von gerundeten 50% (GewSt-Rest, ESt, Soli und KirchenSt) macht das eine ertragssteuerersparnis von 1.196 EUR.

alles in allem 1.526 EUR zurück vom staat, wahrscheinlich eher nur 700 EUR.

verbleiben also runde 7.500 EUR finanzielle belastung bei dir. ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn manch student diese summe als jahres-budget hätte, wäre er froh!

schlage vor, du rechnest nochmals GENAU durch!!!

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

manches was ich geschrieben habe ergibt nicht wirklich Sinn, wenn man an den tatsächlichen Kontext von Jens denkt.

Ich habe die Vorteile bei Kauf vs. Leasing aufgeführt.
Habe leider „überlesen“, dass Jens von Finanzierung sprach *schäm*

Meine Aussage:

  • bin also bereit allein für die Nutzung - nicht der Erwerb -
    eines Autos Geld zu bezahlen…

bezog sich darauf, dass beim geschäftlichen Leasing i.d.R. das Auto nicht erworben wird, sondern man einfach ein neues bekommt zur Nutzung.

Ich möchte auch noch sagen, dass meine ursprüngliche Fragestellung eher als Idee gedacht war.

Bei mir ist es immer so, dass ich ganz viele Ideen haben.
In diesem Fall war es die Anschaffung eines Leasing Autos zur Fahrt zur Fachhochschule.
Wenn ich eine Idee habe, dann überprüfe ich, ob die Idee „sinnvoll“ ist bzw. ob es so geht, wie ich mir gedacht habe.
Zur Prüfung der Idee habe ich dieses Forum aufgesucht.
Das Ergebnis ist, dass man Fahrten zur FH nicht nicht so steuerlich geltend machen kann, wie ich es wollte.
Wenn die Idee geprüft wurde, dann gibs erstmal ein Konzept.
Erst dann erfolgt die Realisierung.

Ich habe das geschrieben, damit du bzw. ihr nachvollziehen kannst / könnt, dass ich mir nicht gleich morgen ein Auto leasen möchte, sondern wie man mit (m)einem Gedankenspiel mehr herausholen kann, respektive überhaupt möglich ist.

selbst beim spitzensteuersatz (den erreicht man mit
bannerwerbung wahrlich nicht) von gerundeten 50% (GewSt-Rest,
ESt, Soli und KirchenSt) macht das eine ertragssteuerersparnis
von 1.196 EUR.

alles in allem 1.526 EUR zurück vom staat, wahrscheinlich eher
nur 700 EUR.

verbleiben also runde 7.500 EUR finanzielle belastung bei dir.
ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn manch student
diese summe als jahres-budget hätte, wäre er froh!

Ok, wenn man den Spitzensteuersatz mit Werbung erreicht, dann hat man schon eine bzw. mehrere sehr gut besuchte Websites.
Bannerwerbung allein reicht da auch meist nicht aus.
Buchungen von Layerwerbung sind da schon sehr gut, da im Verhältnis zur Bannerwerbung teurer.
Dazu noch Google Adsense und man verdient mehr als mancher Angestellter.
Vorausgesetzt, man hat „ein paar“ Besucher…
Nur zur Vermeidung von Missverständnissen:
Momentan habe ich leider nicht „ein paar“ Besucher.

Besten Dank auf jeden Fall für die ganzen Tipps!

Viele Grüße

Norbert

Meine Aussage bezog sich darauf, dass beim geschäftlichen
Leasing i.d.R. das Auto nicht erworben wird, sondern man
einfach ein neues bekommt zur Nutzung.

Ohje, da hast Du aber eine ganz naive Meinung vom Leasing. Es gibt de facto keinen Unterschied zwischen einem geschäftlichen Leasing und einem privaten Leasing. Der Unterschied liegt eventuell noch im 14tägigen Widerrufsrecht, das dem gewerblichen Leasingnehmer nicht eingeräumt wird, das war’s aber auch schon.

Viel erheblicher sind die Unterschiede zwischen den Vertragsvarianten Restwert-Leasing und km-Leasing. Bevor Du Dich in diese Falle begibst, solltest Du Dich intensiv einlesen. Leasing ist unter Umständen vor allem in Bezug auf das Thema „Restwert“ und Schlußzahlung für den unerfahrenen Vertragspartner eine böse Überraschung.

Gruß
Sven