Steuererklärung

Hallo Experten,

ich habe mal eine Frage *na gut, wer hat die nicht :wink:*
Jedenfalls geht es um Unterhalt etc.pp.
Mein Vater hat mir eine Erklärung geschickt, dass er nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Das mag soweit richtig sein, da er die Steuerklasse 4 hat. Welche seine Frau hat, kann ich nicht sagen, aber wahrscheinlich auch 4.
Wenn er jetzt jedoch Einkommenssteuer von seinem Verdienst gezahlt hat, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wirklich keine gemacht hat? Kann ich da das Finanzamt fragen und die sagen mir, ob er wirklich keine gemacht hat?
Mir drängt sich nämlich der Verdacht auf *da ziemlich geringes Einkommen 38.000 und ziemlich viele Steuern etwa 16% und das bei 2 Kinderfreibeträgen und ohne Konfession*, dass er noch andere Finanzmittel hat und die müssten eigentlich doch in der Einkommen- oder Vermögenssteuererklärung auftauchen, oder? Denn bei diesem Einkommen und dieser Steuer kann er bei einem Kind in der Schule und einem Kind auswärts in der Ausbildung, welches aber keine Steuererklärung machen braucht, da keine Steuern gezahlt werden, und bei ihm wohnt doch Steuern zurückbekommen, oder liege ich da so falsch?

Vielen Dank im Voraus.

Marco

Hallo Marco

Mein Vater hat mir eine Erklärung geschickt, dass er nicht zur
Einkommenssteuer veranlagt wird. Das mag soweit richtig sein,
da er die Steuerklasse 4 hat. Welche seine Frau hat, kann ich
nicht sagen, aber wahrscheinlich auch 4.

nicht nur wahrscheinlich sondern zu 99,99 % ja

Wenn er jetzt jedoch Einkommenssteuer von seinem Verdienst
gezahlt hat, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er
wirklich keine gemacht hat? Kann ich da das Finanzamt fragen
und die sagen mir, ob er wirklich keine gemacht hat?

Das Finanzamt kann dir da „leider“ keine Auskunft geben, da auch ein solcher Sachverhalt unter das Steuergeheimnis fällt, das ja auch gottseidank seine Berechtigung hat.

Mir drängt sich nämlich der Verdacht auf *da ziemlich geringes
Einkommen 38.000 und ziemlich viele Steuern etwa 16% und das
bei 2 Kinderfreibeträgen und ohne Konfession*, dass er noch
andere Finanzmittel hat und die müssten eigentlich doch in der
Einkommen- oder Vermögenssteuererklärung auftauchen, oder?
Denn bei diesem Einkommen und dieser Steuer kann er bei einem
Kind in der Schule und einem Kind auswärts in der Ausbildung,
welches aber keine Steuererklärung machen braucht, da keine
Steuern gezahlt werden, und bei ihm wohnt doch Steuern
zurückbekommen, oder liege ich da so falsch?

Da man mit der St.kl. 4 eigentlich immer mehr Lohnsteuern zahlt als man nach einer Einkommensteuerveranlagung eigentlich bezahlen müsste, wäre es sinnvoll eine Erklärung abzugeben. Da liegst du richtig.
Aber was denkst du wie viele Leute mehr oder weinig freiwillig auf ihre jährl. Steuererstattung verzichten ? Da kann man nicht unbedingt darauf schliessen, dass da andere Finanzmittel vorhanden sind.
Aber wie gesagt da kann das Finanzamt keine Auskunft zu geben.

Ciao Vize

Sowas dachte ich mir leider schon…
Und das mit dem anderen Vermögen ist nicht so eine unbedingte Vermutung, denn seine Eltern hatten zumindest kein schlechtes Vermögen.
Aber habe ich irgendwie eine Möglichkeit, da ranzukommen? Bzw. Mal gedacht, dass ich jmd. beim Finanzamt X kenne… kann der mir sagen, ob beim Finanzamt y von Herrn Z eine Steuererklärung abgegeben wurde? Wird diese Abfrage nachgehalten?

In diesem Sinne…
Marco

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Aber habe ich irgendwie eine Möglichkeit, da ranzukommen? Bzw.
Mal gedacht, dass ich jmd. beim Finanzamt X kenne… kann der
mir sagen, ob beim Finanzamt y von Herrn Z eine
Steuererklärung abgegeben wurde? Wird diese Abfrage
nachgehalten?

In diesem Sinne…
Marco

Also sicherlich kann es Fälle geben, in denen ein Mitarbeiter eines Finanzamtes ein anderes um derartige Auskünfte bitten kann.
Das läuft jedoch nur per Telefon oder Briefwechsel, ein deutschlandweiten Zugriff per EDV gibts da nicht.

Soweit das für die Bearbeitung eines eigenen Falles erforderlich ist, ist das auch vollkommen legal, alles andere verstösst freilich wieder gegen das Steuergeheimnis, auch wenns ein anderer Beamter macht.

Vize