Servus Tinchen,
um die Kiste plausibel zu machen, vielleicht folgendes:
Wenn sich der StPfl die Mühe macht, ein Fahrtenbuch zu führen, ermittelt er den gesamten Aufwand „netto“, so wie er ist. Aus der gewonnenen Summe den durchschnittlichen Aufwand pro Kilometer, und der geldwerte Vorteil entspricht den gefahrenen Privatkilometern mal durchschnittlichem Aufwand pro Kilometer (immer noch alles „netto“) zuzüglich Umsatzsteuer.
Auf jeder Ebene der beschriebenen Rechnung wirst Du Werte finden, die überhaupt nicht rechnerisch mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten des PKW in Zusammenhang stehen, sowieso nicht mit dem Listenpreis. Die AfA fließt in die Ermittlung des gesamten Aufwandes mit ein, das ist schon alles. Man kann also sehen, dass die pauschale Rechnung mit der „1%-Regel“ weder netto noch incl. USt gerechnet irgendwas mit dem tatsächlichen Wert des Sachbezuges zu tun hat. Das wäre ja bloß der Fall, wenn man einen Zusammenhang zwischen Listenpreis eines Autos und dessen Spritverbrauch, Steuer, Bereifung, Versicherung etc. herstellen könnte - kann also systematisch überhaupt nicht funktionieren. Stell Dir vereinfachend bloß mal vor, dass das gleiche Modell als Diesel regelmäßig mehr in der Anschaffung kostet, aber weniger im Betrieb. Per Pauschalrechnung führt ein höherer Listenpreis systematisch zu einem höheren Ansatz für den geldwerten Vorteil der Privatnutzung.
Was Dich stört, ist, dass bei der sehr groben und allenfalls zufällig in irgendeinem Verhältnis zum tatsächlichen geldwerten Vorteil stehenden Pauschalrechnung von „Listenpreis zuzüglich USt“ die Rede ist. Genausogut könnte festgelegt werden „Listenpreis mal Faktor 1,2“ oder eben „Listenpreis mal Faktor 1,16“ oder statt 1% des Listenpreises zuzüglich USt eben 1,16% des Listenpreises tel quel.
Dass die Bemessungsgrundlage grade „Listenpreis zuzüglich USt“ heißt, dient der Vereinfachung, weil man auf diese Weise auch Listen oder Auskünfte heranziehen kann, die für Endverbraucher bestimmt sind und aus denen nicht klar zu sehen ist, wo die USt steckt.
Dass hier der Begriff „Umsatzsteuer“ auftaucht, hat für die Besteuerung selbst etwa die gleiche Bedeutung wie die unsäglichen Rabattaktionen, mit denen allerlei Händler alle Welt närrisch machen mit der Behauptung, die Verbraucher müssten keine USt bezahlen, wenn sie den neuen Accenta TDXi vor dem 13.10. kaufen.
Es ist bloß eine Rechenformel, um die es hier geht.
Schöne Grüße
MM