Unsere SPD-Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht (Postleitzahl 64625)
hat in http://www.kandidatenwatch.de folgendes behauptet:
Bei Kleinunternehmern, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung (gemeint ist das Formular EÜR) eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.