nehmen wir an ich habe vergessen einen Freistellungsauftrag bei meiner Bank einzureichen und am Ende des Jahres werden meine Zinsen bzw. ein bestimmter Anteil an das Finanzamt abgeführt. Kann ich das mit meiner Steuererklärung wieder zurückbekommen wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist ?
Also wenn ich z.B. 1500 an Zinsen bekomme und davon 500 an das Finanzamt gehen bekomme ich 1000 Euro von der Bank. Die 500 Euro bekomme ich doch wieder , oder?
Also wenn ich z.B. 1500 an Zinsen bekomme und davon 500 an das
Finanzamt gehen bekomme ich 1000 Euro von der Bank. Die 500
Euro bekomme ich doch wieder , oder?
heruntergerechnet werden, bleiben in diesem Beispiel bei einem Ledigen noch ein paar Euros übrig, die versteuert werden müssen und dem übrigen Einkünften hinzugerechnet werden.
der ESTE ist die anlage KAP nebst steuerbescheinigungen beizufügen. die einkünfte aus kapitalvermögen (zinsen - werbungskosten - sparerfreibetrag) werden mit dem persönlichen ESt-Satz besteuert. sofern der zinsabschlag (30%) über dem liegt, gibts was zurück.
nehmen wir an ich habe vergessen einen Freistellungsauftrag
bei meiner Bank einzureichen und am Ende des Jahres werden
meine Zinsen bzw. ein bestimmter Anteil an das Finanzamt
abgeführt.
Wenn es dieses Jahr vergessen wurde, könnte noch Zeit genug sein.
Zinsen und Ähnliches werden meist erst am Ende des Jahres fällig.
Wenn Du es dieses Jahr vergessen hast, könnte noch Zeit genug
sein.
hi,
muss aber auch nicht. viele tagesgeldkonten sind schon monatlich abrechnend und da die kapitalertragssteuererklärung (und zahlung) der bank auch monatlich erfolgen muss, ist es i.d.R. aber schon zu spät.
§ 44 Abs. 1 S. 2 EStG: „Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen.“ und dann S. 5: „Die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer ist jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen, das für die Besteuerung des Schuldners der Kapitalerträge oder der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle nach dem Einkommen zuständig ist; bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist die einbehaltene Steuer in dem Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen.“
die freistellungsbescheinigung muss allerdings bei entstehung vorliegen, um dem abzug zu entgehen (sh. § 44a Abs. 1 u. 2 EStG).
Wenn Du es dieses Jahr vergessen hast, könnte noch Zeit genug
sein.
…muss aber auch nicht. viele tagesgeldkonten sind schon
monatlich abrechnend und da die kapitalertragssteuererklärung
(und zahlung) der bank auch monatlich erfolgen muss, ist es
i.d.R. aber schon zu spät.
So ist es, deswegen meine Formulierungen mit „könnte“ und „meist“.
Prima. dass Du es exakt erläutert hast.
In meinem Fall kommt fast alles am Jahresende; und spätestens dieses Posting hat mich auf die Idee gebracht, zwei Freistellungsaufträge zu korrigieren.
Ich muss dem Staat ja schließlich kein zinsloses Darlehen geben.