Muß man erhaltenen Kinderunterhalt in dem Steuerjahresausgleich eintragen? Falls ja, wo bei WISO Sparbuch?
Wo kann man die bezahlte Vorsteuer eingeben - gibt es da beim WISO Sparbuch als Selbständige Einnahme eine Möglichkeit?
Beispiel: 4tel jährliche Lohnsteuer-Vorauszahlung geleistet, aber am Ende des Jahres unter der Bemessengrenze gelandet - Wie und wo trägt man so etwas ein, oder berechnet das Finanzamt das automatisch?
… du würfelst hier eine menge durcheinander! ggf. ein fall für den steuerberater?
Muß man erhaltenen Kinderunterhalt in dem
Steuerjahresausgleich eintragen? Falls ja, wo bei WISO
Sparbuch?
nein, in anlage Kinder gehört nur das halbe kindergeld (gibt ein feld) und angaben dazu wo & bei wem das kind lebt. erst wenn es älter als 18 ist, ist mehr anzugeben.
Wo kann man die bezahlte Vorsteuer eingeben - gibt es da
beim WISO Sparbuch als Selbständige Einnahme eine Möglichkeit?
vorsteuer ist ein begriff aus dem umsatzsteuergesetz und hat was mit unternehmer, ust & ust-zahllast zu tun. hierzu muss man eine umsatzsteuererklärung abgeben! dort wird die vorsteuer (ust auf eingangsumsätze) geltend gemacht.
Beispiel: 4tel jährliche Lohnsteuer-Vorauszahlung geleistet,
aber am Ende des Jahres unter der Bemessengrenze gelandet -
Wie und wo trägt man so etwas ein, oder berechnet das
Finanzamt das automatisch?
meinst du mit „vorsteuer“ die „einkommensteuer-vorauszahlung“??? also die zahlung die man am 10.03/06/09/12 vornimmt? dann doch keine UStE! diese EStVZ wird/sollte im amt automatisch gespeichert sein. in die steuererklärung wird das nicht eingetragen, man muss nur den bescheid dann genau prüfen, ob die angesetzten vorauszahlungen stimmen.
nein, in anlage Kinder gehört nur das halbe kindergeld (gibt
ein feld) und angaben dazu wo & bei wem das kind lebt. erst
wenn es älter als 18 ist, ist mehr anzugeben.
Dachte ich auch schon, wollte nur sichergehen.
meinst du mit „vorsteuer“ die
„einkommensteuer-vorauszahlung“??? also die zahlung die man am
10.03/06/09/12 vornimmt? dann doch keine UStE! diese EStVZ
wird/sollte im amt automatisch gespeichert sein. in die
steuererklärung wird das nicht eingetragen, man muss nur den
bescheid dann genau prüfen, ob die angesetzten vorauszahlungen
stimmen.
gruss vom
showbee
Genau die meinte ich. Vorsteuer wird auch gezahlt, gibt aber keine Fragen dazu. Bin aber mit den Begriffen kurz durcheinandergekommen.
Ich war etwas verwirrt, weil bei der Umsatzsteuer die bereits Gezahlte einzutragen ist, bei der Einkommenssteuer aber nicht. Wenn das halt so ist, umso besser, dann sind alle Fragen erledigt.
die bereits vierteljährlich vorausgezahlten beträge bei kirchensteuerpflicht sollten als sonderausgabe berücksichtigt werden - damit die berechnung stimmt…