Ist diese Vermietung gewerblich?

Hallo,

zum Büro von Mr. X nochmal eine Frage:

Er ist Freiberufler und fragt sich, ob die Tatsache, dass er Zimmer in seinem Büro untervermietet, als gewerbliche Vermietung gesehen werden könnte und er dann Gewerbesteuer-pflichtig würde.

Hintergrund: Mr. X brauchte ein größeres Büro, fand eine sehr schöne Wohnung zur Miete, die etwas zu groß ist. Daraufhin will Mr. X zwei Zimmer zu Wohnzwecken an eine Privatperson Y untervermieten (sowie natürlich Mitnutzung von Küche und Bad).

Ist das gewerblich bzw. „infiziert“ sowas die freiberufliche Tätigkeit von Mr. X?

Oder gibt es bei so einer Art „Büro/WG“ sonst etwas zu beachten?

Danke im voraus!

Viele Grüße
Mark

Er ist Freiberufler und fragt sich, ob die Tatsache, dass er
Zimmer in seinem Büro untervermietet, als gewerbliche
Vermietung gesehen werden könnte und er dann
Gewerbesteuer-pflichtig würde.

hi,

nein das sollte nicht geschehen. nach § 21 Abs. 3 ESTG: „Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art sind Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.“

es steht nicht, dass sie dann gewerblich sind! und außerdem ist es ja nur ein hilfsgeschäft des freiberuflers zur kostensenkung, nicht zur einnahmensteigerung.

schau dir mal die meisten rechtsanwaltspraxen an, das sind oft bürogemeinschaften. ein RA zahlt die miete und kassiert anteilig von seinen „kollegen“ ab. nur deswegen wird der RA nicht gewerblich, genauso wenig wie ein Ing. etc.

selbst wenn der „untermieter“ ein gewerbetreibender wäre, würde so schnell aus der „bürogemeinschaft“ keine „mitunternehmerschaft“.

hierzu BFH vom 14.04.2005:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

und erst bei dieser müsste man sich die frage nach der abfärbung stellen…

gruss vom

showbee

Hi,

nein das sollte nicht geschehen. nach § 21 Abs. 3 ESTG:
„Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art sind
Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie
zu diesen gehören.“

es steht nicht, dass sie dann gewerblich sind! und außerdem
ist es ja nur ein hilfsgeschäft des freiberuflers zur
kostensenkung, nicht zur einnahmensteigerung.

ganz grundsätzlich stellt die Vermietung egal in welchem Umfang sie betrieben wird, keinen Gewerbebetrieb dar. Ausnahme ist natürlich, wenn sie von einem bereits Gewerbetreibenden im Rahmen seines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.

D.h. ein Freiberufler könnte 1.000.000 Wohnungen/Büros/… vermieten und hätte m.E. trotzdem keinen Gewerbebetrieb.
Sehe ich da jetzt etwas falsch?

Grüße
Chris

ganz grundsätzlich stellt die Vermietung egal in welchem
Umfang sie betrieben wird, keinen Gewerbebetrieb dar. Ausnahme
ist natürlich, wenn sie von einem bereits Gewerbetreibenden im
Rahmen seines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.

hi,

du hast recht. aber bei 1.000.000 wohnungen wird i.d.R. keine vermögensverwaltung aus dem anderen grund mehr vorliegen. hier werden KapGes etc. die verwaltung übernehmen und es gewerblich abfärben…

gruss vom

showbee

Vielen Dank!
Hi Showbee,

vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße
Mark

bei 1.000.000 wohnungen

Soviele Wohnungen hat Mr.X leider nicht … :wink: