Zwei Steuernummern, ist das nicht möglich?

Hallo

Mein Freund hat nun mitlerweile sein zweites Geschäft eröffnet,
beide Geschäfte sollten getrennt von einander laufen, eines im Bereich Handel und eines im Bereich Handwerk, nun teilte das Finanzamt mit, das beide Geschäfte unter einer Steuernummer geführt werden müssen.
Recht wäre es Ihm, beide getrennt von einander zu führen, also zwei Steuernummern. Nun muß er beide Geschäfte zusammen ziehen und daraus eine Umsatzsteueranmeldung zu machen, was Ihm wundert?

hi, da gibts nix zu wundern:

es gibt umsatzsteuerlich gesehen nur einen unternehmer, egal wieviele geschäfte der hat - muss alles für die anmeldung der umsatzsteuer zusammengefasst werden - macht viel freude…

gruß vom inder

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hi, da gibts nix zu wundern:

es gibt umsatzsteuerlich gesehen nur einen unternehmer, egal
wieviele geschäfte der hat - muss alles für die anmeldung der
umsatzsteuer zusammengefasst werden - macht viel freude…

gruß vom inder

Danke :smile:

hi,

eine konsolidierte umsatzsteuervoranmeldung/erklärung hindert den unternehmer aber nicht daran, zwei „unternehmen“ in zwei getrennten buchführungen zu gestalten.

hier kann man für kostenrechnungszwecke auf leistungsaustausch verbuchen etc. nur für die steuerliche gewinnermittlung müssen diese dann wieder storniert werden.

bsp. handwerk stellt her, verkauft an händler, händler verkauft im einzelhandel.

wenn nun „handwerk“ & „handel“ in getrennten buchungskreisen gebucht werden, kann man ein vernünftiges spartenergebnis nur ermitteln, wenn man buchungstechnisch beim „handwerk“ einen verkauf bucht und im „handel“ einen einkauf. insoweit man dann hier einen drittvergleichspreis ansetzt, hat man zumindest betriebswirtschaftlich einen guten überblick ob die eine oder andere sparte besser/schlechter läuft. will man dann diese buchführung als grundlage zur steuerlichen gewinnermittlung nutzen, müssen diese buchungen aber wieder gelöscht werden.

für zwecke der USt werden alle summen in ein formular gestellt, für zwecke der gewerbesteuer gibt es zwei steuererklärungen, für zwecke der einkommensteuer stellt dann aber wieder beides „einkünfte aus gewerbebetrieb“ dar.

gruss vom

showbee