können Reperaturkosten am eigenen KfZ - verursacht durch einen selbstverschuldeten Autounfall - von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Autofahrt im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlich war? Genügt eine Bescheinigung des Kunden zum Nachweis des beruflichen Erfordernisses?
Kann in einem solchen Fall das KfZ auf den Ehegatten des freiberuflich Tätigen angemeldet sein ? (Steuererklärung = gemeinsame Veranlagung)
Bei der Gewinnermittlung dürfen sämtliche Aufwendungen abgezogen werden, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen. Wenn also auf einer Autofahrt, die beruflich veranlasst war, ein Unfall passiert (Verschulden ist dabei nicht zu prüfen), sind die hierdurch entstandenen (tatsächlichen) Aufwendungen voll ansetzbar.
Zum Nachweis des Anlasses der Fahrt könnten neben der Bescheinigung des Kunden (ist übrigens ziemlich ungewöhnlich) auch die Eintragungen im Kalender oder im Fahrtenbuch dienen.
da das fahrzeug offensichtlich der ehefrau gehört, ist es wichtig, dass der unternehmer die reparaturkosten selbst wirtschaftlich trägt um diese als betriebsausgaben geltend zu machen - im hinblick auf möglichen vorsteuerabzug sollte die rechnung der werkstatt auf den unternehmer ausgestellt werden - versicherungsleistungen sind gegenzurechnen - eine wertminderung des fahrzeuges durch den unfall kann nicht berücksichtigt werden
Hallo,
danke für den Hinweis.
Ist es bei einer gemeinsamen Veranlagung nicht ausreichend, wenn die Rechnung auf den Fahrzeughalter ausgestellt ist, der Unternehmer in diesem Fall aber die Ehefrau ist?
Danke für Tipp.
Gruß
Alex