Altersvorsorge steuerlich geltend machen
Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Okt 2005
Hallo,
welche Typen an Altersvorsorge und in welcher Höhe kann man diese bei der Steuererklärung geltend machen.
Danke und VG
Frank
Hallo,
welche Typen an Altersvorsorge und in welcher Höhe kann man diese bei der Steuererklärung geltend machen.
Danke und VG
Frank
Hallo,
mir fallen gerade diese ein:
"Normale" Versicherungen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__10.html
"Riester-Rente":
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__10a.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__79.html und dann folgende §§
Zu der Höhe kann man keine genauen Aussagen machen, kommt immer auf den Einzelfall an.
Und Vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermbg_2/
Aber nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden !
Gruß
Petz
Hallo Frank,
außer den Durchführungswegen, die Petz verlinkt hat, gibts noch ein paar, die ziemlich attraktiv sein können, obwohl man sie nicht im Wortsinn "steuerlich geltend machen" kann, weil sie gar nicht als steuerpflichtiger Gehaltsbestandteil zufließen. Die je nach Fall erhebliche Auswirkung auf die Steuerlast im Moment der Einzahlung ergibt sich schon vorher: Es geht dabei um Gehaltsumwandlung, - deferred compensation -: von Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld im Fall der Direktversicherung, von laufendem Gehalt im Fall von Unterstützungskasse und Pensionskasse.
Die letzten beiden sind bloß realisierbar, wenn der Arbeitgeber das möchte. Umwandlung von Einmalzahlungen in Beiträge zu einer Direktversicherung muss er meines Wissens zustimmen, falls er keine andere betriebliche Altersversorgung anbietet (dickes Fragezeichen an dieser Stelle, ist möglicherweise ziemlich ungenau erinnert).
Schöne Grüße
MM
Für Selbstständige gibt es andere Möglichkeiten, als für Arbeitnehmer. Deswegen wäre diese Angabe hier notwendig gewesen.