Fahrtkosten, um Kind 'unterzubringen'

Hallo allerseits,

warum sind eigentlich Fahrtkosten, z.B. zur „Oma“, nicht absetzbar, um ein Kleinkind (unter Kindergartenalter) während der (halbtags-) Arbeit unterzubringen? Eigentlich gilt gleiches für Kindergartenkosten. Für beides gilt: ohne diese Kosten aufgebracht zu haben, wäre auch KEIN Einkommen vorhanden gewesen.

Vieleicht ist es ja sogar einer der Fälle, wo es zwar Praxis ist, dass es nicht anerkannt wird, aber gerade ein Verfahren vor irgendeinem höheren Gericht läuft?

Danke für sachdienliche Hinweise
Michael

Hallo Michael,

warum sind eigentlich Fahrtkosten, z.B. zur „Oma“, nicht
absetzbar, um ein Kleinkind (unter Kindergartenalter) während
der (halbtags-) Arbeit unterzubringen? Eigentlich gilt
gleiches für Kindergartenkosten. Für beides gilt: ohne diese
Kosten aufgebracht zu haben, wäre auch KEIN Einkommen
vorhanden gewesen.

Das „Warum“ kann ich nur vermuten:
Kosten der privaten Lebensführung - § 12 EStG
Bis 1999 waren diese Kosten teilweise abzugsfähig als agB - seit 2000 gibt es den Betreuungsfreibetrag für alle Eltern mit Kindern bis 16 (*g*) Jahren.

Ich gebe Dir aber Recht:
Es sind m.E. Aufwendungen, die der Erlangung und/oder Erhaltung von Einkünften dienen; also WK.
Nur der Gesetzgeber sieht das anders.

Vieleicht ist es ja sogar einer der Fälle, wo es zwar Praxis
ist, dass es nicht anerkannt wird, aber gerade ein Verfahren
vor irgendeinem höheren Gericht läuft?

Das erste, mir bekannte, Urteil hierzu stammt aus dem JAhr 1968.
Es verneint die WK-Eigenschaft für die Beiträge an den KiGa eindeutig. Das letzte ist, glaube ich, aus 1998. Gleicher Tenor!

Es ist mir nicht bekannt, daß noch „etwas anhängig“ wäre, da dieses vermutlich nicht mehr angenommen werden würde (mangelnde grundsätzliche Bedeutung, da abgeurteilt; fehlende Divergenz).

MfG
Undine