Kirchensteuererstattung / Arbeitszimmer 1997
Von: , Frage gestellt am Do, 30. Sep 1999
Hi,
2 Bitten/Fragen:
1. Kann mir jemand sagen wer die Kirchensteuer erstattet (nach der anderen KiSt-frage im Forum müßte es ja die im Vorjahr auf dem Einkommensteuerbescheid angegebene Differenz sein)?
2. Macht es Sinn die Regelung, das Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer welche 2400 DM übersteigen (und selbst die nur bei über 50 bzw. 100 %iger Nutzung) nicht ansetzbar sind, anzufechten? + ist es ok Arbeitsmittel (z.B. Computer), auch bei Versagung des Arbeitszimmers, anteilig als Werbungskosten anzusetzen?
Herzlichsten Dank
NoahDilar
