ich heirate im September.
Wird dann automatisch nur eine Steuererklärung gemacht, hat dies
Vorteile oder kann man auch noch die Steuererklärung einzeln
für das Jahr 2000 ausfüllen?
Wir sind beide berufstätig, haben beide unseren Freistellungs-rahmen und den Spekulationsrahmen ausgenutzt.
für das Jahr der Eheschließung hab Ihr die freie Auswahl (§ 26 EStG) zwischen:
getrennter Veranlagung nach § 26a EStG
Zusammenveranlagung nach § 26b EStG
besonderer Veranlagung nach § 26c EStG
Was für Euch günstiger ist, kann man erst nach dem Ende des Jahres 2000 sagen.
Am besten rechnet Ihr das dann mal jeweils durch und entscheidet Euch dann für die günstigste Lösung.
Kleiner Tip:
Wenn Ihr bisher jeder eine Steuererklärung abgegeben habt und dann die Zusammenveranlagung wählt, teilt dem FA mit, daß Steuernummer ABC jetzt mit Steuernummer XYZ verheiratet ist und fortan unter Steuernummer ABC Steuererklärungen abgegeben werden.
Das verhindert unnötigen schriftverkehr *gg*