Besteuerung zwischen den Jahren

Hallo,

ist bei der Besteuerung der Zeitpunkt des Verdienstes relevant oder aber der Zeitpunkt des Lohnerhalts?
Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer im Dezember 2000 gearbeitet hat, das Geld aber erst im Januar 2001 überwiesen bekommen hat, für welches Jahr muss er den Betrag versteuern?

Vielen Dank und mfG

Tim Longerich

Hallo Tim,

zuerst zum Allgemeinen - § 11 Abs. 1 EStG: Grundsätzlich sind Einnahmen dann bezogen, wenn sie zugeflossen sind. Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kalenderjahres zugeflossen sind. Weitere Ausnahme: Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Für diese wird auf § 38a EStG verwiesen: Sie gelten als in dem Jahr bezogen, in dem der Abrechnungszeitraum endet. In § 38a EStG die Ausnahme zur Ausnahme: Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, gilt dann als bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt.

Heißt im vorgelegten Beispiel: Wenn das Dezembergehalt 2000 im Januar 2001 (oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt) überwiesen wird, gehört der Betrag zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungszeitraum 2000. Wenn das Weihnachtsgeld 2000 oder das 13,725te Gehalt oder irgendwas anderes nicht Regelmäßiges erst im Januar 2001 überwiesen wird, gehört der Betrag zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungszeitraum 2001.

Schöne Grüße

MM

nochmal nachgehakt
Hallo Martin,

habe ich das richtig verstanden:

In Deinem Bsp. müsste der im Dezember verdiente, aber erst im Januar
erhaltene, Betrag eines Freiberuflers (z.B. ein Journalist)für 2001
versteuert werden. Richtig?

Gruß

Der Michael

richtig verstanden!
Hi !

Ja, du hast das Beispiel richtig verstanden.

BARUL76