Studienkosten absetzen

Hallo,
ein Student hat angefangen zu studieren. Es wurde neben einer Wohnung -angemietet-, Möbel usw noch div. Bücher für ca. 400 Euro als Erstausstattung angeschafft. Der Student arbeitet zur Zeit nicht, jedenfalls nicht so hoch, dass er Lohnsteuer zahlt. Er hat mal gehört, dass alle Kosten die im Zusammenhang mit einem Studium stehen im ersten Jahr der Beschäftigung als Werbungskosten angesetzt werden können. Ist die richtig? Was kann er alles absetzten? Welche Gesetze sagen dies aus. Danke

Aufwendungen für ein Erststudium
Hi !

Er hat mal gehört, dass alle Kosten die im Zusammenhang
mit einem Studium stehen im ersten Jahr der Beschäftigung als
Werbungskosten angesetzt werden können. Ist die richtig?

Bis zum 31.12.2003 war dies die geltende Rechtslage. Ab 01.01.2004 sind die Aufwendungen für ein Erststudium nur noch noch als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von jährlich (nucht nur Erstjahr) € 4.000 abziehbar.

Auf den ersten Blick macht dies für den steuerlichen Laien natürlich keinen Unterschied. Für den steuerlichen Experten ist sofort erkennbar, dass zu der Zeit, als noch der Abzug als Werbungskosten möglich war, auch Verluste entstehen konnten, die nach § 10d EStG vortragsfähig waren. Diese Möglichkeit wird jetzt durch den Ansatz als Sonderausgaben unterbunden, da Sonderausgaben einen Verlust nicht herbeiführen/erhöhen dürfen.

Zur weiteren Abgrenzung der Werbungskosten von den Sonderausgaben vergleiche § 2 EInkommensteuergestz in Verbindung mit R 3 Einkommensteuerrichtlinien.

BARUL76