Hallo zusammen!
Eine Person hält bei einer Bank Aktien und Fonds in einem Portfolio. Auf Grund einer Änderung im beruflichen Umfeld wechselt er nun die Bank und möchte ebenfalls sein Portfolio mitnehmen. Die im besagten Portfolio gehaltenen Aktien und Fonds werden bereits seit längerer Zeit gehalten und haben seit Ihrem Kauf starke Wertänderungen erlebt.
Frage: Wird der Transfer des Portfolios steuerrechtlich wie der Verkauf (bei der alten) und gleichzeitige Kauf (bei der neuen Bank) der Aktien behandelt? Werden also Gewinne / Verlust realisiert und müssen bei der Einkommensteuererklärung beachtet werden. Oder hat der Transfer keine steuerrechtliche Relevanz?
Danke!
Alex
Hi !
Wenn das Portfolio lediglich von einer Bank zu einer anderen übertragen wird, hat dies keinerlei steurliche Auswirkungen. Nur wenn es zu Verkäufen kommt, kann es zu einer steuerlichen Auswirkung kommen.
BARUL76
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Hi !
Wenn das Portfolio lediglich von einer Bank zu einer anderen
übertragen wird, hat dies keinerlei steurliche Auswirkungen.
Nur wenn es zu Verkäufen kommt, kann es zu einer steuerlichen
Auswirkung kommen.
BARUL76
Jein… die Haltefristen u.ä. bleiben gleich. Problem ist nur, das die Einstandskurse meist nicht mit „übertragen“ werden, d.h. du solltest dir in der Zukunft ALLE Unterlagen, insbesondere Kaufabrechnungen deines jetzigen Depots griffbereit halten.
Besonder Aufmerksamkeit solltest du auch deinen nächsten Jahresbescheinigungen widmen. Leider wird in 99 Prozent aller Fälle dort nach einem Übertrag nur Bockmist ausgewiesen.
Gruß vom Bänker
Uli
Hallo,
Jein… die Haltefristen u.ä. bleiben gleich. Problem ist
nur, das die Einstandskurse meist nicht mit „übertragen“
werden, d.h. du solltest dir in der Zukunft ALLE Unterlagen,
insbesondere Kaufabrechnungen deines jetzigen Depots
griffbereit halten.
Ein Problem ist das nicht. Im Gegenteil: Die Bank kann nicht erkennen ob ggf. ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Besonder Aufmerksamkeit solltest du auch deinen nächsten
Jahresbescheinigungen widmen. Leider wird in 99 Prozent aller
Fälle dort nach einem Übertrag nur Bockmist ausgewiesen.
Für die Jahresbescheinigung 2005 gab es noch keine Vorgaben der Finanzbehörden bezüglich der Behandlung von Überträgen. Üblicherweise haben die Banken bei Überträgen (wie auch bei im eigenen Haus erworbenen Papieren) zulässigerweise nur die Verkäufe gezeigt.
Für die Jahresbescheinigung 2006 müssen ausgehende Überträge gesondert gezeigt werden.