Wenn ein Ehemann am Wohnort mit 2. Wohnsitz verbleibt, weil er dort eine Arbeitsstelle hat und seine Frau/Kinder vorweg schon in ein anderes Bundesland umgezogen sind, kann er dann bis er am neuen Wohnort eine Arbeitsstelle gefunden hat und ebenfalls umziehen kann seine Fahrten zur Familie steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie kann er diese Fahrten nachweisen?
Hi,
Der Umzug ist nicht beruflich veranlasst und der doppelte Haushalt auch nicht. M.E. kann man den doppelten Haushalt nicht geltend machen. Die Fahrtkosten sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, auch bei Fahrten von der Familienwohnung.
sorry
C.
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Das mit der doppelten Haushaltsführung ist, denke ich klar, es ist aber irgendwo unvorstellbar das Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle absetzbar sind, wenn das mehr als 500 km sind. da gibt es doch einen Grenzwert von 120 km - gibt es für den Rest eine Begrenzung?
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Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Familienheimfahrten
Hi,
Das mit der doppelten Haushaltsführung ist, denke ich klar, es
ist aber irgendwo unvorstellbar das Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstelle absetzbar sind, wenn das mehr als 500 km
sind. da gibt es doch einen Grenzwert von 120 km - gibt es für
den Rest eine Begrenzung?
nein, eine Begrenzung auf 120 km gibt es nicht, dafür aber eine maximale Grenze von 4.500,-€ für alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Fährt man z.B. am Montag von der 500 km entfernt liegenden Familienwohnung zur Arbeit, dann hat man eine Fahrt Wohnung -Arbeitsstätte von 500km. Es ist egal, wenn man die lange Strecke schon am Sonntag zurücklegt, da wegen der Familienheimfahrt grundsätzlich eine Fahrt anzuerkennen ist.
Viele Grüße
C.