Hallo,
ein Unternehmer ermittelt seinen Erfolg im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4,3 EstG). Dieser Unternehmer hat im Sommer einen neuen Firmenwagen erworben. Für diesen Wagen möchte er jetzt Winterreifen zum Preis von rd. € 800,00 kaufen.
Muss er diese über einige Jahre abschreiben oder kann er diese direkt in den Aufwand übernehmen? Wo findet man eine entsprechende Regelung (welcher §, welches Gesetz)?
Danke für Antworten!
Viele Grüße
Hi
ich würde ganz bescheiden sagen, da netto über 410.- Euro müssen die Reifen mit ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Liege ich da richtig?
Selbst wenn sie weniger als 410.- Euro netto gekostet hätten müsste man sie mit der Nutzungsdauer abschreiben, da sie nicht selbsständig nutzbar sind (es sein denn beim Wildwasserrafting
).
Was sagen die Steuerexperten dazu?
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Anschaffungskosten (AK) vs. Erhaltungsaufwand (EK)
Hi !
Es ist grundsätzlich die Trennung vorzunehmen, ob es sich beu nachträglichen Einbauten (Pkw genauso wie Gebäude) um nachträgliche Anschaffungskosten (diese erhöhen die Bemessungsgrundlage und sind über mehrere Jahre zu verteilen) oder um Erhaltungsaufwand (dieser ist sofort in voller Höhe abzugsfähig) handelt.
Ein wichtiger Punkt für die Abgrenzung ist regelmäßig, ob durch das Hinzufügen eine wesentliche Verbesserung des Wirtschaftsgutes erreicht wird (AK) oder ob es sich nur um einen für den weiteren Gebrauch notwendigen Austausch handelt (EK). Vorliegend ist demnach von sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand auszugehen.
BARUL76
.
Hallo Barul76,
danke für Ihre Ausführungen.
Es ist noch eine Frage zum Verständnis offen.
Dieser Unternehmer kauft die Winterreifen auf schlichten und deutlich günstigeren Alufelgen als die im Sommer vom Werk montiert sind. (Stückpreis ca. € 82,00 für Felgen der Größe 205 - Alufelgen deshalb, weil keine Stahlfelgen vom Hersteller für dieses Modell zugelassen sind)
Weiterhin kauft er diese Winterreifen, weil er im Winter den Vollkaskoschutz nicht verlieren möchte (Grund: grobe Fahrlässigkeit).
Handelt es sich in Kenntnis der v.g. Punkte um eine Wertverbesserung oder um eine nötige Anschaffung, die sofort als Aufwand gebucht werden kann?
Danke für eine Antwort
Viele Grüße
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