[StBGebV] Höhe der Gebühr für Jahresabschluß?

Hallo

Die Gebührenverordnung für Steuerberater gibt einen gewissen Rahmen für die Berechnung von Leistungen vor. Für einen bilanzierenden Freiberufler werden dabei jedes Jahr 1800 Euro berechnet (ca. 2% des Jahresumsatzes) -obwohl die Beleganzahl unter 70 Belegen/Jahr liegt!

Der Aufwand der Erstellung des Abschlußes (Buchen der Belege, Ausfertigung Bilanz/GuV, Ausdruck Est/Ust-Erklärung)liegt damit bei max. einem Arbeitstag. Ist dieses Bearbeitungsentgelt innerhalb der Gebührenverordnung zu hoch angesetzt bzw. gibt es eine Möglichkeit, einen solchen Abschluß preiswerter zu bekommen? Vielleicht ist es möglich die 70 Belege einer Buchhalterin zwecks Erstellung Bilanz/GuV zu geben und dann speparat einen Steuerberater zu suchen der nur noch firmiert?

Vielen Dank für Euer Interesse
Daniel

hi,

dazu müsste man die gegenstandswerte kennen: also die bilanz nebst guv mal unter die lupe nehmen… am besten die rng. mal vom berater genau erklären lassen:

  1. wie kommt er auf welche gegenstandswerte
  2. welche 10tel setzt er an

dann kann man das überblicken. aber bei 90.000 EUR umsatz beim freiberufler, kann dass durchaus hinkommen. frage nur: ist bilanz sinnvoll? ggf. liegt ja auch hier der „hase im pfeffer“. dann zahlt man womöglich für bilanzierung obwohl ne überschussrechnung reicht?!

gruss vom

showbee

Hallo

danke erst Mal für die Antwort, am Besten wird man wohl ein Vergleichsangebot einholen um die Leistung besser bewerten zu können. Die freiwillige Bilanzierung wurde vor drei Jahren aus wichtigem Grund gewählt, der heute nicht mehr vorliegt - eigentlich ist eine Überschußrechnung wieder ausreichend. Darf denn schon nach drei Jahren wieder zu einer Überschußrechnung zurückgewechselt werden?
Grüße v.Daniel

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Darf
denn schon nach drei Jahren wieder zu einer Überschußrechnung
zurückgewechselt werden?

hi,

ein schlichtes einfaches ja! der freiberufler darf, nur sollte überprüft werden, welche ertragssteuerlichen folgen der rückwechsel hat…

gruss vom

showbee

Kleiner Zusatz: Erneuter Wechsel der Gewinnermittl
Hallöchen,

ein kleiner Zusatz:

Der Wechsel wieder zurück zur Einnahmenüberschussrechnung ist erst nach 3 Wirtschaftsjahren (liegt ja hier vor) wieder möglich.

Grüßle Soni (die sich hiermit offiziell wieder zurückmeldet)

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