Also mal angenommen wir haben einen Studenten, der Anspruch auf Bafög hat und die Leistungen auch bezieht. Jetzt investiert er mal knappe 22.000,- in einen (z.B. RWB-) Fonds und hat somit Einnahmen aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG, da beteiligungen als atypisch stiller Gesellschafter.
1)Kriegt die Anspruch auf BaFöG- prüfenden Stelle davon was mit?
2)Ist der Anspruch auf BaFöG da überhaupt noch gegeben?
3)Muss er sich bei irgendwem rechtfertigen, wo denn plötzlich die 22 Mille wegkommen?
Also mal angenommen wir haben einen Studenten, der Anspruch
auf Bafög hat und die Leistungen auch bezieht. Jetzt
investiert er mal knappe 22.000,- …
Hallo,
§§ 26ff. BaföG!
§ 26: Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet.
§ 29: Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei für den Auszubildenden selbst 5.200 Euro
insoweit besteht KEINERLEI anspruch auf bafög, jedenfalls nicht der höhe nach! bezug trotzdem ist eine Owi und die kostet neben der verzinsten rückzahlung bis zu 2.500 EUR!