Hallo,
ein Freiberufler, der als selbständiger Berater und IT-Entwickler arbeitet, hatte sich eine Internet-Domain gesichert, weil er glaubte, dass er diese einmal für eigene Zwecke nutzen könnte. Dazu kam es nie. Jahre später kommt jemand, der die Domain gerne hätte und bietet einen Betrag X für den Verkauf. Das Geschäft ist einmalig und hat auch eigentlich nichts mit der freien Tätigkeit zu tun. Wäre der Freiberufler nun verpflichtet, beim Verkauf MWSt auszuweisen?
Inwie fern würde es eine Rolle spielen, ob die Kosten für die Domain, die im Rahmen eines Gesamtpakets bei einem Provider entstanden sind, auch vorsteuermäßig abgesetzt wurden. Das Providerpaket wird allerdings vorrangig für die professionelle Homepage genutzt.
Wenn keine Umsatzsteuerpflicht, dann würde sich zwangsläufig auch keine Einkommensteuerpflicht ableiten, oder?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen aus München
Harry