Soweit ich mich erinnere ist ein Verfahren zur Besteuerung der Kapitalerträge anhängig, wahrscheinlich beim BFH.
Leider kann ich nirgends dazu etwas finden, und ich weiss auch nicht mehr wo ich es gelesen haben.
Korrektur Besteuerung Kapitalerträge
gilt wohl auch für alle Folgejahre, bzw. für die Besteuerung von Zinseinünften generell.
Die Formulierung auf der BFH Seite, auch in Ansatz 2, war etwas verwirrend formuliert.
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