[USt] ermöglicht Rechnung von Priv Vorsteuerabzug?

Hallo,

Angenommer eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Person erwirbt auf Rechnung mit ausgewiesener USt ein Anlagegut und verkauft es kurze Zeit später an eine abzugsberechtigte Person zu einem geringerern Preis.
Kann diese Person dann aus der Originalrechnung die USt geltend machen ? Der Verkäufer darf ja in „seiner“ Rechnung keine ausweisen.
Wie wird das gehandhabt ?

Danke ! Günter

Hallo Günter!

Angenommer eine nicht :vorsteuerabzugsberechtigte :stuck_out_tongue:erson erwirbt auf Rechnung :mit ausgewiesener USt ein :Anlagegut und…

Nicht „und“. Da gehört ein Punkt hin. Der Vorgang ist abgeschlossen.

Jetzt beginnt ein neuer Vorgang:

verkauft es kurze Zeit später :an eine abzugsberechtigte :stuck_out_tongue:erson zu einem geringerern :stuck_out_tongue:reis.

Bei diesem Vorgang wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Der Verkäufer darf ja in :„seiner“ Rechnung keine :ausweisen.

Vielleicht hab ich etwas nicht richtig verstanden. Warum die Tüttelchen bei „seiner“? Der Verkäufer stellt eine Rechnung und die enthält keine Umsatzsteuer.

Gruß
Wolfgang

[USt] Vorsteuerabzug aus Rg. eines Vorerwerbs?
Hi !

Da im Rahmen der Umsatzsteuer jedes einzelne Rechtsgeschäft (hier die beiden Kaufverträge) gesondert zu behandeln ist, gilt für den ersten Kauf, dass der Käufer verpflichtet war, die USt auszuweisen und der Käufer nicht berechtigt war, diese Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.
Für den zweiten Kaufvertrag gilt nun, dass der Verkäufer nicht berechtigt ist, die USt auszuweisen und der Käufer sich daher auch keine Vorsteuer ziehen kann.

Bei einer anderen Fallkonstellation wäre möglicherweise ein Dreiecks- oder Reihengeschäft möglich gewesen. In diesem Fall hätte wahrscheinlich auch vom zweiten Käufer die Vorsteuer aus der ersten Rechnung gezogen werden können. Dies scheidet aber wegen des konkreten Sachverhaltes aus.

BARUL76

Hi !

Da im Rahmen der Umsatzsteuer jedes einzelne Rechtsgeschäft
(hier die beiden Kaufverträge) gesondert zu behandeln ist,
gilt für den ersten Kauf, dass der Käufer verpflichtet war,

möglich gewesen. In diesem Fall

hätte wahrscheinlich auch vom zweiten Käufer die Vorsteuer aus
der ersten Rechnung gezogen werden können. Dies scheidet aber
wegen des konkreten Sachverhaltes aus.

BARUL76

Hallo,

OK, einerseits nachvollziehbar, aber andererseits doch auch ungerecht.
Denn tatsächlich ist in der Kaufsache noch USt enthalten.
Der nichtabzugsberechtigte B kauft für zB für 116Eur von A und verkauft für sagen wir 116Eur weiter an den abzugsberechtigten C. Dann sind für C die 116 gleich netto weil er nicht abziehen darf ?
Und was ist wenn C jetzt weiter verkauft. Dann muss er wohl wieder USt ausweisen, dann werden es plötzlich 135 Eur ??
Der Käufer D muss so letztlich 35 % USt zahlen.
Das kann doch irgendwie nicht sein.
Kann sich denn nicht C aus der Rechnung des A die USt erstatten lassen ?

Danke ! Günter

Hi !

Die derzeitigen Regelungen im UStG sind eindeutig. Es gibt für die beschriebenen Fälle keinen Vorsteuerabzug. Soll doch C gleich bei A kaufen, dann hat er Vorsteuerabzug. Ansonsten kann ich nur noch mal darauf hinweisen, sich über die Regelungen des Dreiecksgeschäfts oder des Reihengeschäfts zu informieren. Die Einschaltung von Privatpersonen lassen aber auch diese beien Möglichkeiten nicht zu.

BARUL76

Hallo,

Und was ist wenn C jetzt weiter verkauft. Dann muss er wohl
wieder USt ausweisen, dann werden es plötzlich 135 Eur ??
Der Käufer D muss so letztlich 35 % USt zahlen.

Nein, dafür gibt es die sog. Differenzbesteuerung, d.h. wenn der Händler C für 116 € von privat einkauft und für 116 € weiterverkauft fällt die USt nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf an, d.h. 16% x 0 € = 0 € (nebenbei bemerkt ist er aber ein ganz ganz schlechter Kaufmann).

Ich kann an dem Fall überhaupt gar nichts ungerechtes sehen, wer als VSt-Abzugsberechtigter Untenehmer von Privat kauft, muss wissen, dass er keinen VSt-Abzug hat, er kann also frei entscheiden ob er wo anders kauft, oder den kleinen Nachteil in Kauf nimmt, was soll da ungerecht sein?

Grüße
Chris