[EÜR] Umsatzsteuervorauszahlung Dezember

Ist eine Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Dezember, die ja erst Anfang Januar gezahlt wird, in der Einnahme-Überschuß-Rechnung eines Freiberuflers bzw. in der Umsatzsteuererklärung trotzdem für das abgelaufene Jahr als geleistet anzusehen oder erst für das Folgejahr, in dem die Zahlung auch wirtschaftlich geleistet worden ist?
Darüber findet sich in allgemeiner Literatur kein genauer Hinweis.

Vielen Dank, puschel1st

[EÜR] USt-Vorauszahlung Dezember wie buchen?
Hi !

In der EÜR (also Gewinnermittlung) wird diese Zahlungen erst mit dem Abfluss im Januar erfasst, gehört also in das Folgejahr.
Für die Umsatzsteuer wird diese Vorauszahlung allerdings dem Kalenderjahr, für welches sie geleistet wurde, zugerechnet.

BARUL76

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hi,

anmerkung, falls nun die „10 Tage-Regel“ gefunden wird, diese gilt nicht. die UStVZ ist nicht vergleichbar mit lohn- oder mietenzahlungen. selbst wenn die ustvz am 01.01. gezahlt wird, geht sie ins folgejahr. also nicht von der 10-Tage-Regel mischugge machen lassen…

mfg vom

showbee