[ESt] wie geht es weiter Häusliches Arbeitszimmer?

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Nov 2005

Hallo Gemeinde,

wie heute in der Presse zu lesen ist, wird auch das Arbeitszimmer Opfer der schwarz-roten Streichliste werden, wenn nicht die gesamte berufliche Tätigkeit darin erbracht wird (bisher ja mehr als 50 % oder für die Tätigkeit steht ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht zur Verfügung).

Es sieht nun so aus, als würde letztere Variante auch gestrichen. Folge dürfte sein, dass man bei einer selbständigen Nebentätigkeit die Kosten für die Unterhaltung solcher Räumlichkeiten nur noch dann geltendmachen kann, wenn man hierfür einen Raum außerhalb des eigenen Hauses anmietet.

Mal an die Praktiker: Was machen denn die ganzen angestellten Steuerberater, Ärzte, Syndici, die zu Hause einer selbständigen Nebentätigkeit nachgehen, die sie nicht in ihrem Büro erledigen können, etwa weil sie noch Lohnsteuerberatung geben, Gutachten und Aufsätze schreiben oder Schriftsätze für Prozesse vorbereiten - oder vielleicht mit Tupperschüsseln handeln, die sie dort feilbieten?

Diese brauchen auch einen Extra-Raum für die Tätigkeit (Vertraulichkeit, Bücher, EDV, Material) und haben auch zusätzliche Ausgaben (mehr Miete für einen Raum, den sie sonst nicht hätten, Strom, Heizung, Reinigung), können aber nichts davon absetzen?

Die letzten Entscheidungen des BFH zum Thema gesetzliche Verschlechterungen der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers haben deutlich gemacht, dass diese - noch - zulässig sind.

Kann man bei selbständigen Nebentätigkeiten generell die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Räumlichkeiten im eigenen Haus streichen? Denn eine Pauschalierung mag wegen der Unterschiede (auch bei der Kontrollmöglichkeit) von Geschäftsräumen und häuslichem Arbeitszimmer noch angehen. Auch die Höhe war sicherlich als Pauschale in den allermeisten Fällen vertretbar.

Aber würde nicht die vollständige Streichung zur sachwidrigen Ungleichbehandlung mit anderen (reinen) Selbständigen führen, die ja heute schon wesentlich mehr Absetzmöglichkeiten als Arbeitnehmer haben?

Danke für Meinungen

EK

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    [ESt] Zukunft des Häuslichen Arbeitszimmers

    Hi !

    Derzeit wird viel erzählt. Nur wenig wird am Ende wirklich umgesetzt. So wird es auch beim Arbeitszimmer sein. Wenn Aufwendungen objektiv mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen, werden meiner Meinung nach auch in Zukunft abzugsfähig sein.

    Da wird, wenn nicht der BFH, spätestens das BVerfG gegen eine solche Gesetzesänderung vorgehen.

    In der Politik gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es auf den Tisch kommt.

    BARUL76

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Häusliches Arbeitszimmer ...

    Hallo Gemeinde,

    wie heute in der Presse zu lesen ist, wird auch das
    Arbeitszimmer Opfer der schwarz-roten Streichliste werden,
    wenn nicht die gesamte berufliche Tätigkeit darin erbracht
    wird (bisher ja mehr als 50 % oder für die Tätigkeit steht ein
    Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht zur Verfügung).

    Es sieht nun so aus, als würde letztere Variante auch
    gestrichen. Folge dürfte sein, dass man bei einer
    selbständigen Nebentätigkeit die Kosten für die Unterhaltung
    solcher Räumlichkeiten nur noch dann geltendmachen kann, wenn
    man hierfür einen Raum außerhalb des eigenen Hauses anmietet.
    Hallo,

    diese Frage interessiert mich auch.

    Was ist denn dann, wenn man als Lehrer das Arbeitszimmer abziehen will? Wie ist das dann zu bewerten. Einen Arbeitsplatz stellt der Arbeitgeber ja nicht zur Verfügung (Kein fester Platz in der Schule, eingeschränkte Öffnungszeiten, keine Ruhe zur Arbeit, kein PC, kein funktionierender Drucker - kurz Arbeit dort unmöglich). Zu Hause fallen Strom- und Heizkosten an. Der PC läuft jeden Tag mehrere Stunden. Soll das dann Privatvergnügen sein? Kann ja wohl nicht, dann stelle ich die Arbeit eben ein und mache Unterricht nur noch ohne Arbeitsblätter usw. Man bringt ja schon so genug auf eigene Kosten für den Arbeitgeber auf (Drucker und Toner privat kaufen, Büromaterial, Bücher usw.)

    Ich denke nicht, dass das einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten kann.

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Häusliches Arbeitszimmer ...

      Hallo Gemeinde,

      wie heute in der Presse zu lesen ist, wird auch das
      Arbeitszimmer Opfer der schwarz-roten Streichliste werden,
      wenn nicht die gesamte berufliche Tätigkeit darin erbracht
      wird (bisher ja mehr als 50 % oder für die Tätigkeit steht ein
      Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht zur Verfügung).

      Es sieht nun so aus, als würde letztere Variante auch
      gestrichen. Folge dürfte sein, dass man bei einer
      selbständigen Nebentätigkeit die Kosten für die Unterhaltung
      solcher Räumlichkeiten nur noch dann geltendmachen kann, wenn
      man hierfür einen Raum außerhalb des eigenen Hauses anmietet.
      Hallo,

      diese Frage interessiert mich auch.

      Was ist denn dann, wenn man als Lehrer das Arbeitszimmer
      abziehen will? Wie ist das dann zu bewerten. Einen
      Arbeitsplatz stellt der Arbeitgeber ja nicht zur Verfügung
      (Kein fester Platz in der Schule, eingeschränkte
      Öffnungszeiten, keine Ruhe zur Arbeit, kein PC, kein
      funktionierender Drucker - kurz Arbeit dort unmöglich). Zu
      Hause fallen Strom- und Heizkosten an.
      - die sind auch weiterhin abzugsfähig, zumindest der strom entsprechend der nutzung....


      Der PC läuft jeden Tag mehrere Stunden. Soll das dann Privatvergnügen sein?
      - wieso - siehe oben - es geht um das arbeitszimmer und nicht um arbeitsmittel - nicht mehr abzugsfähig sind die reinen kosten wie miete oder zinsen bei eigentum z.b.

      Kann ja wohl nicht, dann stelle ich die Arbeit eben ein und mache
      Unterricht nur noch ohne Arbeitsblätter usw.
      - genau, ihr armen lehrer - und wenn die kilometerpauschale noch weiter gekürzt wird, dann fahr ich eben einfach die letzten kilometer zur arbeit nicht mehr weiter.....


      Man bringt ja schon so genug auf eigene Kosten für den Arbeitgeber auf
      (Drucker und Toner privat kaufen, Büromaterial, Bücher usw.)
      - kann es sein, dass das bei der finanziellen ausstattung eines lehrers u.u. mitberücksichtigt wird - stell dir vor, der arme bankangestellte muss seine anzüge, auch wenn er sie nur bei der arbeit trägt, auch selbst bezahlen und kann sie noch nicht mal steuerlich geltend machen....
      Ich denke nicht, dass das einer gerichtlichen Überprüfung
      Stand halten kann.
      ich denke schon - wo soll da das problem liegen -

      was mich hier etwas annervt, ist das doch offensichtlich steuervergünstigungen abgebaut werden müssen, um die staatsfinanzen wieder in die reihe zu bekommen - nur sobald es dann einen selbst trifft, ist das gejammer groß und die lobbyisten machen ihren job....

      so wirds nix mit "du bist deutschland"

      gruß vom inder und nicht persönlich nehmen

      p.s. meine freundin und deren 3 brüder sind alles lehrer....

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Häusliches Arbeitszimmer ...

        Hallo, - die sind auch weiterhin abzugsfähig, zumindest der strom
        entsprechend der nutzung....
        Ach so ja ich dummer Lehrer hab das nicht kapiert ...




        Kann ja wohl nicht, dann stelle ich die Arbeit eben ein und mache
        Unterricht nur noch ohne Arbeitsblätter usw.
        und Toner privat kaufen, Büromaterial, Bücher usw.)
        - kann es sein, dass das bei der finanziellen ausstattung
        eines lehrers u.u. mitberücksichtigt wird - stell dir vor, der
        arme bankangestellte muss seine anzüge, auch wenn er sie nur
        bei der arbeit trägt, auch selbst bezahlen und kann sie noch
        nicht mal steuerlich geltend machen....
        Was für eine finanzielle Ausstattung? Meine Besoldung erhalte ich für meine Arbeit, meine Leistung und meine Ausbildung, nicht für meine ArbeitsMITTEL. Meine Kleidung muss ich übrigens auch privat bezahlen, auch wenn ich sie nur bei der Arbeit trage. Witzig, nicht wahr? so wirds nix mit "du bist deutschland"
        Was ein Jammer, diese Kampagne ist ja eh der Schwachsinn schlechthin, reine Verschwendung.


        gruß vom inder und nicht persönlich nehmen

        p.s. meine freundin und deren 3 brüder sind alles lehrer....
        Na dann sag mal deiner Freundin, dass ihre "finanzielle Ausstattung" zu hoch ist und sie davon doch bitte noch ein paar Bücher und Disketten mehr für ihre Schüler bezahlen soll. Viel Spass bei der Diskussion.
        Und wer immer so neidisch auf Lehrer ist der kann es ja selbst werden, wenn er es denn kann.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: jetz wirds bissi off topic

          hi,

          bin nicht neidisch auf lehrer - gehalt ist mir zu gering und ich wüsste dann nicht, was ich den ganzen nachmittag machen sollte....

          mit der finanziellen ausstattung meinte ich tatsächlich das verhältnis der besoldung und der aufwand der noch zu berücksichtigen ist....

          ich hatte meiner freundin übrigens auch gesagt, was das soll mit den hohen kosten für schulbücher, cd`s und was weiss ich noch alles - die hat sogar sämtliche zusatzausstattung im klassenraum wie bänke für nen sitzkreis, kästen, schachteln und den ganzen kram was du in der grundschule brauchst, selbst bezahlt - sie hat mir erklärt, dass dies ihr die arbeit erleichtern würde und sie somit bessere arbeitsbedingeungen hat, und dementsprechend gerne bereit ist, ihren anteil selbst zu tragen - das sind im schnitt immer so um die 2.000 euronen pro saison.....und die erklärung war mir eigentlich recht plausibel - nicht immer nach der allgemeinheit schreien, sondern einfach selber machen....

          ich wollte in dem anderen posting nur klarmachen, dass es jede menge berufe gibt, wo nicht alle kosten, die mit dem beruf in verbindung stehen, abzugsfähig sind bzw. steuerlich geltend gemacht werden können...

          ausserdem gibts doch jede menge andere dinge die beim lehrer durchgewunken werden: die neue komplette skiausstattung für die wanderwoche, der ganze ikea-kram, der wenn wirklich alles im arbeitszimmer gelandet wäre, ein betreten dieses wohl unmöglich gemacht hätte...

          ach so, und wg. kleidung der lehrer - ich denke, dass viele lehrer sich mit den klamotten, die sie in der schule anhaben, gar nicht unters normale volk trauen - sorry, konnte ich mir nicht verkneifen - wirst mir aber bedingt recht geben... ;-)



          und dass es einen mal selber trifft bei einer änderung der steuergesetze kommt doch vor - was muss dann immer gleich losgejammert werden nach dem motto: dann spiel ich eben nicht mehr mit.....

          ein arbeitszimmer mit max. 1.250,00 euros abzugsfähigkeit pro jahr bringt doch etwa 400-500 euros entlastung - ob davon jetzt die glückseligkeit der lehrerschaft abhängt wage ich zu bezweifeln....

          will jetzt nicht verallgemeinern, aber frag mal die anderen steuerfuzzies hier, wer ihnen die liebste berufsgruppe in der mandantschaft ist.....

          gruß inder

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!