[ESt] wie geht es weiter Häusliches Arbeitszimmer?
Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Nov 2005
Hallo Gemeinde,
wie heute in der Presse zu lesen ist, wird auch das Arbeitszimmer Opfer der schwarz-roten Streichliste werden, wenn nicht die gesamte berufliche Tätigkeit darin erbracht wird (bisher ja mehr als 50 % oder für die Tätigkeit steht ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht zur Verfügung).
Es sieht nun so aus, als würde letztere Variante auch gestrichen. Folge dürfte sein, dass man bei einer selbständigen Nebentätigkeit die Kosten für die Unterhaltung solcher Räumlichkeiten nur noch dann geltendmachen kann, wenn man hierfür einen Raum außerhalb des eigenen Hauses anmietet.
Mal an die Praktiker: Was machen denn die ganzen angestellten Steuerberater, Ärzte, Syndici, die zu Hause einer selbständigen Nebentätigkeit nachgehen, die sie nicht in ihrem Büro erledigen können, etwa weil sie noch Lohnsteuerberatung geben, Gutachten und Aufsätze schreiben oder Schriftsätze für Prozesse vorbereiten - oder vielleicht mit Tupperschüsseln handeln, die sie dort feilbieten?
Diese brauchen auch einen Extra-Raum für die Tätigkeit (Vertraulichkeit, Bücher, EDV, Material) und haben auch zusätzliche Ausgaben (mehr Miete für einen Raum, den sie sonst nicht hätten, Strom, Heizung, Reinigung), können aber nichts davon absetzen?
Die letzten Entscheidungen des BFH zum Thema gesetzliche Verschlechterungen der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers haben deutlich gemacht, dass diese - noch - zulässig sind.
Kann man bei selbständigen Nebentätigkeiten generell die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Räumlichkeiten im eigenen Haus streichen? Denn eine Pauschalierung mag wegen der Unterschiede (auch bei der Kontrollmöglichkeit) von Geschäftsräumen und häuslichem Arbeitszimmer noch angehen. Auch die Höhe war sicherlich als Pauschale in den allermeisten Fällen vertretbar.
Aber würde nicht die vollständige Streichung zur sachwidrigen Ungleichbehandlung mit anderen (reinen) Selbständigen führen, die ja heute schon wesentlich mehr Absetzmöglichkeiten als Arbeitnehmer haben?
Danke für Meinungen
EK
