Kind auf Steuerkarte

Von: , Frage gestellt am So, 13. Aug 2000

besteht die Möglichkeit ein uneheliches Kind mit auf die Steuerkarte des Vaters zu nehmen und in welche Steuerklasse wird der Vater (zur Zeit noch Steuerklasse I) eingestuft?

Gruß Roland

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Kind auf Steuerkarte

    Hallo Roland

    wenn das uneheliche Kind mit im Haushalt des Vaters lebt, kann man beim Meldeamt (für die kommende Lohnsteuerkarte) bzw. beim Finanzamt (bei Änderung der aktuellen LSt-karte) beantragen, dass die sog. Haushaltszugehörigkeit dem Vater zugeordnet wird.
    Grundsätzlich liegt diese bei der Kindesmutter.
    Dafür benötigt man die "Anlage K", in der die Mutter der Übertragung zustimmt.
    Derjenige Elternteil, dem die Haushaltszugehörigkeit zugeordnet wurde, erhält dann auch den Haushaltsfreibetrag bzw. die Steuerklasse 2, die natürlich entsprechend günstiger ist.

    MfG Vize

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Kind auf Steuerkarte

      Hallo Vize,

      wie sieht die Situation aus, wenn die Eltern des Kindes nicht zusammen in einem Haushalt leben, der Vater nur den üblichen Unterhalt zahlt, die Mutter aber Einverstanden ist, daß der Vater das Kind auf seine LSt-Karte nimmt?

      Gruß Roland [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
        Re^3: Kind auf Steuerkarte

        Hallo roland, wie sieht die Situation aus, wenn die Eltern des Kindes nicht
        zusammen in einem Haushalt leben, der Vater nur den üblichen
        Unterhalt zahlt, die Mutter aber Einverstanden ist, daß der
        Vater das Kind auf seine LSt-Karte nimmt?
        Der Vater erhält StKl. I mit 0,5 Kindern, da jedem Elternteil der halbe Kinderfreibetrag zusteht.
        Eine Übertragung der Kinderfreibeträge auf den anderen Elternteil, im gegenseitigen Einvernehmen, ist nicht mehr möglich.

        Der Haushaltsfreibetrag (StKl. II) ist an die HAushaltszugehörigkeit und die Meldung beim Einwohnermeldeamt geknüpft.

        MfG
        Undine

  2. Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
    Re: Kind auf Steuerkarte

    Auch wenn das Kind nicht beim Vater lebt, kann er in den Genuß der Steuerklasse 2 (mit dem Haushaltsfreibetrag von 5616 DM)kommen.

    Zwei Voraussetzungen:
    -Kindesmutter muß zustimmen (Anlage K?)
    -Kind muß beim Vater wenigstens gemeldet sein (also nur formaler Akt)

    Zählfaktor für Kinderfreibetrag wird IMMER geteilt (0,5 und 0,5) - da ist keine Übertragung möglich.

    (Logisch) verstehen tue ich das ganze auch nicht, aber es ist so.

    Gruß,
    Ralf

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