Antwort von
nach 4 Tagen
hilfreich
Re^3: Kind auf Steuerkarte
Hallo roland,
wie sieht die Situation aus, wenn die Eltern des Kindes nicht
zusammen in einem Haushalt leben, der Vater nur den üblichen
Unterhalt zahlt, die Mutter aber Einverstanden ist, daß der
Vater das Kind auf seine LSt-Karte nimmt?
Der Vater erhält StKl. I mit 0,5 Kindern, da jedem Elternteil der halbe Kinderfreibetrag zusteht.
Eine Übertragung der Kinderfreibeträge auf den anderen Elternteil, im gegenseitigen Einvernehmen, ist nicht mehr möglich.
Der Haushaltsfreibetrag (StKl. II) ist an die HAushaltszugehörigkeit und die Meldung beim Einwohnermeldeamt geknüpft.
MfG
Undine