[ESt] Entfernungspauschale und Arb.geb.erstattung

Liebe Experten,

ein Arbeitnehmer (AN) wird vom Standort A an den Standort B versetzt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung, wonach für jeden Mehrkilometer zwischen Wohnort und neuem Standort 12 Monate lang 0,36 € brutto als Nachteilsausgleich bezahlt wird. Zugrundegelegt wird dabei die laut Internet Routenplaner „kürzeste Strecke“.

Die Entfernung zum Standort A betrug 23 km.
Die „kürzeste Strecke“ zum Standort B beträgt 48 km (Landstraße übern Berg).
Die tatsächlich gefahrene Strecke nach B beträgt 67 km (Autobahn außenherum).

Der AN bekommt 25km * 2 (hin und rück)* 0,36 * 210 Tage.

Was kann/soll/muss der AN in seiner Steuererklärung eintragen?

Zusatzfrage: Könnte es sinnvoll sein, einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen zu lassen?

Vielen Dank
Gruß
Ravenna

Hallo,

die Erstattung von Kosten für Fahrten zur Arbeit wird der Arbeitgeber an das Finanzamt melden und auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerken.

Als Werbungskosten abziehen kann man natürlich nur Kosten, die man hat und die einem nicht erstattet wurden.

Bei der Entfernungspauschale gilt grds. auch die kürzeste Strecke, wenn nicht eine längere Strecke im Einzelfall offenkundig (!) verkehrsgünstiger (schneller) ist. Das muss man bei 20 km aber schon schnell unterwegs sein.

Grüße

EK

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