Liebe Experten,
ein Arbeitnehmer (AN) wird vom Standort A an den Standort B versetzt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung, wonach für jeden Mehrkilometer zwischen Wohnort und neuem Standort 12 Monate lang 0,36 € brutto als Nachteilsausgleich bezahlt wird. Zugrundegelegt wird dabei die laut Internet Routenplaner „kürzeste Strecke“.
Die Entfernung zum Standort A betrug 23 km.
Die „kürzeste Strecke“ zum Standort B beträgt 48 km (Landstraße übern Berg).
Die tatsächlich gefahrene Strecke nach B beträgt 67 km (Autobahn außenherum).
Der AN bekommt 25km * 2 (hin und rück)* 0,36 * 210 Tage.
Was kann/soll/muss der AN in seiner Steuererklärung eintragen?
Zusatzfrage: Könnte es sinnvoll sein, einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen zu lassen?
Vielen Dank
Gruß
Ravenna