ich würde gerne wissen, wie Spekulationsgewinne (d.h. Aktien nach weniger als 12 Monaten wieder verkauft) steuerlich behandelt werden.
Kann ich steuerpflichtigen Gewinnen auch Verluste gegenrechnen?
Wenn ja, können nur solche Verluste gegengerechnet werden, deren Aktientransaktion ebenfalls innerhalb von 12 Monaten stattfindet (Kauf bis Verkauf), oder kann ich auch Verluste gegenrechnen, von Aktien, die ich nach mehr als einem Jahr mit Verlust verkaufe?
Speziell der letzte Teil ist mir wichtig, da hierdurch u.U. Verkäufe mit Verlust Sinn machen würden, um die Gesamtsteuerlast zu senken. Natürlich wäre es mir lieber, wenn die Verluste erst einmal etwas verringert würden (Kurssteigerungen), was jedoch nur Sinn macht, wenn auch nach über 12 Monaten noch gegengerechnet werden kann (Verluste).
Kann ich steuerpflichtigen Gewinnen auch Verluste
gegenrechnen?
Natürlich (und zwar inklusive der jeweiligen Transaktionskosten)
Wenn ja, können nur solche Verluste gegengerechnet werden,
deren Aktientransaktion ebenfalls innerhalb von 12 Monaten
stattfindet (Kauf bis Verkauf)
Genau so, wobei die Steuer bekanntlich nur fällig wird, wenn die Freigrenze von DM 1000.- überschritten wird.
Speziell der letzte Teil ist mir wichtig, da hierdurch u.U.
Verkäufe mit Verlust Sinn machen würden, um die
Gesamtsteuerlast zu senken. Natürlich wäre es mir lieber, wenn
die Verluste erst einmal etwas verringert würden
(Kurssteigerungen), was jedoch nur Sinn macht, wenn auch nach
über 12 Monaten noch gegengerechnet werden kann (Verluste).
Ich habe mir auch angewöhnt bei Verlusten die Aktien möglichst vor Ablauf der Jahresfrist zu verkaufen.
Übrigens können Verluste auch in die Vergangenheit zurückgetragen oder in die Zukunft vorgetragen werden.