[DBA] Doppelbesteuerungsabkommen Schweden?

Hallo Forum! :wink:

Ein Arbeitnehmer einer deutschen Firma arbeitet für ebendiese Firma für ein Jahr vorübergehend in Schweden. Zwischen Deutschland und Schweden gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Was muss der Arbeitnehmer (praktisch) tun, damit ihm nicht die doppelte Lohnsteuer einbehalten wird? Anträge stellen?

Gruß

Jens

Hallo Jens,

dieser Mensch sollte einen Blick in das DBA mit Schweden werfen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Dann sollte er sich Artikel 15 durchlesen und wird dann feststellen, in welchem Land der Lohn zu versteuern ist.

Wenn er das nicht feststellen kann, kann er ja nochmal fragen.

Lohn wird nur einmal einbehalten, die Frage ist, in welchem Land das Gehalt zu versteuern ist.

Gruß

Petz