Liebe Experten! Kann mir jemand einen Tipp geben, wie mit folgender Situation umzugehen wäre?
Ein Mitarbeiter wird im Aussendienst eingesetzt. Er bekommt ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, dass er in geringem Umfang auch privat nutzt. Aufgrund der geringen Privatnutzung soll die 1%-Regel nicht angewendet werden. Er soll (auch aus anderen Gründen) ein Fahrtenbuch führen.
Wie wäre sein geldwerter Vorteil zu verechnen?
Die Privat-Km zu den Dients-Km ins Verhältnis zu setzen und die tatsächlich entstandenen Kosten als Basis nehmen, käme mir seltsam vor, da sein Vorteil dann ja stets unterschiedlich ausfallen würde, etwas in Monaten, in denen eine große Inspektion fällig ist, oder eine größere Reparatur.
Ist es möglich, den geldwerten Vorteil pro privat gefahrenen Kilometer zu pauschalieren? Etwa in der Höhe, in der man mit dem privaten Pkw gefahrene dienstliche Kilometer von der Steuer absetzt?
Für Eure Meinung bedanke ich mich schon im voraus,
Inli