Fahrtenbuch bei Versicherungstätigkeit?

Seit 1995 bin ich nebenberuflich für eine Versicherung tätig.
Das Finanzamt hat mich aufgefordert alle Einnahmen ab 95 nachzumelden. Eine pauschale Anerkennung meiner Ausgaben soll nur in Höhe von 25% anerkannt werden.
Also bin ich genötigt Einzelnachweise zu erstellen.
Kann ich die Werbungskosten, hier Fahrkosten, nachträglich erstellen anhand einer Excel-Datei belegen oder muss ein handgeschriebenes Fahrtenbuch vorgelegt werden?
Gibt es EDV Programme dafür?
Die Adressen kann man aus der Klicktel CD kopieren in Excel.
Was müssen für Angaben gemachtwerden?
Wer hat Erfahrung?
Über ein Mail würde ich mich freuen.

Gruß…Norbert

Hallo Norbert,

gem. einem Schreiben des BMF ist ein elektronisches Fahrtenbuch anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche
Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.

Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten (vgl. Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR 1996): Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen. Auf einzelne dieser Angaben kann verzichtet werden, soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die betriebliche/berufliche Veranlassung der Fahrten und der Umfang der Privatfahrten ausreichend dargelegt sind und Überprüfungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden. Es sind folgende ggf. berufsspezifisch bedingte Erleichterungen möglich:

Gibt es EDV Programme dafür?

z.B. „Reisekosten“ von Lexware

Die Adressen kann man aus der Klicktel CD kopieren in Excel.

Dazu sage ich mal nichts.

Was müssen für Angaben gemachtwerden?

siehe oben

Ansonsten:
Ich habe starke Zweifel daran, ob man Dir die nachträglich geschriebenen Fahrtenbücher anerkennen wird.

Gruß
WALTER

Seit 1995 bin ich nebenberuflich für eine Versicherung tätig.
Das Finanzamt hat mich aufgefordert alle Einnahmen ab 95
nachzumelden. Eine pauschale Anerkennung meiner Ausgaben soll
nur in Höhe von 25% anerkannt werden.

schon aus Gründen der Zeitersparnis, würde ich den Abzug von 25 % akzeptieren. Du muß beweisen, welche Ausgaben Du gehabt hast. Das ist nicht immer leicht!

Also bin ich genötigt Einzelnachweise zu erstellen.
Kann ich die Werbungskosten, hier Fahrkosten, nachträglich
erstellen anhand einer Excel-Datei belegen oder muss ein
handgeschriebenes Fahrtenbuch vorgelegt werden?

wie Du ein Fahrtenbuch führst, ist dem Finanzamt (derzeit) noch egal. Doch eines muß es sein, absolut aktuell. Wenn Du nun nachträglich eines bastelst, dann wird es im günstigensten Fall nicht akzeptiert - dazu gibt es Urteile! - schlimmstenfalls kannst Dir eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung einhandeln.

Ich führe, bei Null-Punkten in Flensburg (dieser Hinweis zur Klarstellung!), seit mehr als 10 Jahren ein Fahrtenbuch. Dazu verwende ich einen normalen Taschenkalender, der im Auto ist. Die Daten übertrage ich dann, mühselige Kleinarbeit, auf ein einfaches Fahrtenbuchprogramm, das mir dann automatisch sowohl die km, Abwesenheitszeit und damit die Übernachtungspauschale errechnet. Den ganzen Papierkrusch bekommt mit der ESt-Erklärung das Finanzamt und kann sich dann damit amüsieren; vielleicht träumen von meinen Touren durch Deutschland.

Einmal war ein Prüfer bei mir. Dieser war besonders neugierig und fing an die Daten zu überprüfen (soweit das möglich ist). Die korrekten Aufzeichnungen waren stimmig und seitdem habe ich meine Ruhe mit neugierigen Fragen.

Gibt es EDV Programme dafür?

Im shareware und freesoftware-Bereich gibt es viele Möglichkeiten. Teuer sind die Geräte, die direkt mit dem Tacho verbunden werden.

Die Adressen kann man aus der Klicktel CD kopieren in Excel.
Was müssen für Angaben gemachtwerden?

Beginn der Fahrt (Uhrzeit - Kilometerstand), Ende der Fahrt (Uhrzeit - Kilometerstand) und Ort, ggf. will später das Finanzamt die Namen wissen. Soweit ich mich erinnere, sogar vom Arzt, welche Patienten er besuchte (natürlich ohne Angabe der Diagnose). Du liest also, wie wichtig ein korrektes Fahrtenbuch für das Finanzamt ist. Die wollen alles wissen!

Wer hat Erfahrung?
Über ein Mail würde ich mich freuen.

Gruß…Norbert