Pflicht zur Abgabe einer EST-Erklärung

Hallo,
ist ein Ehepaar (Zusammenveranlagung) dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Steuerklassenwahl III/V.
Einkommen brutto: 25 TDM/58 TDM. Keine weiteren Einkünfte.
Für Tipps besten Dank.

Hallo Arnold,

zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Arbeitnehmer in folgenden Fällen verpflichtet:

  • Nebeneinkünfte oder Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, über 800 DM
  • Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern
  • Anwendung der allgemeinen und der besonderen Lohnsteuerkarte im laufen den Jahr
  • Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V
  • bei Übertragung von Kinderfreibeträgen
  • bei Übertragung des Haushaltsfreibetrages
  • Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte (außer BehindertenPauschbetrag)
  • bei Wiederheirat im Jahr, in dem die vorhergehende Ehe aufgelöst wurde (Tod, Scheidung)
  • bei Anwendung der Zusatztabellen zur Sicherung des Existenzminimums beim Lohnsteuerabzug (bis 1995)
  • Andere Personen mit Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts nach Maßgabe des § 56 EStDV.

Gruß
WALTER

ist ein Ehepaar (Zusammenveranlagung) dazu verpflichtet, eine
Steuererklärung abzugeben? Steuerklassenwahl III/V.
Einkommen brutto: 25 TDM/58 TDM. Keine weiteren Einkünfte.
Für Tipps besten Dank.