Hallo,
ist ein Ehepaar (Zusammenveranlagung) dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Steuerklassenwahl III/V.
Einkommen brutto: 25 TDM/58 TDM. Keine weiteren Einkünfte.
Für Tipps besten Dank.
Hallo Arnold,
zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Arbeitnehmer in folgenden Fällen verpflichtet:
- Nebeneinkünfte oder Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, über 800 DM
- Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern
- Anwendung der allgemeinen und der besonderen Lohnsteuerkarte im laufen den Jahr
- Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V
- bei Übertragung von Kinderfreibeträgen
- bei Übertragung des Haushaltsfreibetrages
- Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte (außer BehindertenPauschbetrag)
- bei Wiederheirat im Jahr, in dem die vorhergehende Ehe aufgelöst wurde (Tod, Scheidung)
- bei Anwendung der Zusatztabellen zur Sicherung des Existenzminimums beim Lohnsteuerabzug (bis 1995)
- Andere Personen mit Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts nach Maßgabe des § 56 EStDV.
Gruß
WALTER
ist ein Ehepaar (Zusammenveranlagung) dazu verpflichtet, eine
Steuererklärung abzugeben? Steuerklassenwahl III/V.
Einkommen brutto: 25 TDM/58 TDM. Keine weiteren Einkünfte.
Für Tipps besten Dank.