wenn ein freier Mitarbeiter im Nicht-EU-Ausland den Auftrag eines hiesigen Unternehmens annimmt, was ist dann in Hinsicht auf das Finanzamt zu beachten? Kann man dann überhaupt etwas von der Steuer absetzen? Oder sind die Rechnungen, die ein solcher Mitarbeiter ausstellt für das hiesige Finanzamt wertlos?
nein, wertlos sind die nicht. aber man muss ggf. mehr dokumentieren, wenn der drittstaatler nach auftragsausführung vom erdboden verschwindet. die finanzämter können herrn X aus timbuktu ja nicht prüfen, ob er bei Z in deutschland tätig wurde. also ist die mitwirkungspflicht des Z in deutschland erhöht, wenn er die ausgaben an den X steuerlich geltend machen will. die rechnung von X sollte demnach peinlichst genau sein. jegliche pauschalierungen ziehen misstrauen nach sich. also nicht „für meine verabredeten dienstleistungen im monat dezember 2005 stelle ich in rechnung 1.000 EUR“, sondern sehr viel detaillierter. die zahlung sollte von einer umfassenden auftragsdokumentation und abrechnung abhängig gemacht werden. schlussendlich sollte die rechnung dann am besten nicht cash bezahlt werden, sondern durch nachvollziehbare überweisung auf ein girokonto.
in puncto umsatzsteuerausweis sollte sich dann auch Z aus deutschland bemühen, ob die tätigkeit in deutschland steuerbar ist oder nicht. denn nur, wenn der umsatzsteuerausweis (also 1.000 + 160 USt) berechtigt ist, dann kann der Z auch die 160 als vorsteuer in seiner umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. ggf. sollte hier Z seinen steuerberater zu rate ziehen, wenn er mit den §§ 3ff. UStG nicht selber klar kommt.