Als Laie ist man ja geneigt, Fallen zu übersehen oder aber übermisstrauisch zu sein, so wäre ich mir z.B. bei dem folgenden Vollmachtsformular nicht ganz sicher, ob ich es so unterschreiben würde, bzw welche Teile davon ich streichen könnte und/oder sollte:
Vollmacht
zur Vertretung in allen Steuersachen einschließlich Prozess- und Empfangsvollmacht
Dipl.-Kfm. XXXX XXXXXX, Steuerberater
XXXXXXXXXXXXXXX
wird hiermit beauftragt und ermächtigt, mich in allen steuerlichen Angelegenheiten im Sinne des § 1 Steuerberatungsgesetz sowie in allen Instanzen zu vertreten.
Diese Vollmacht berechtigt insbesondere
-
zur Vertretung vor Finanzämtern, Steuerbehörden und -Gerichten, auch in Bußgeld- und Strafverfahren,
(aber wieso denn auch in Bußgeld- und Strafverfahren?) -
zur Einlegung, Rücknahme und Verzicht von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln,
(???) -
zur Verhandlung jeder Art und die Angelegenheit durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, - zum Empfang von Geld, Wertsachen und Urkunden,
(ist das Geld denn dann futsch???) -
zur Bestellung eines Vertreters oder Untervollmacht zu erteilen.
(klar, könnte ja ein großes Büro sein, das geht in Ordnung)
Der Bevollmächtigte wird von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.
(Selbstkontrahierungsverbot=klasse Wortschöpfung, aber was um alles in der Welt mag es bedeuten?)
Steuerbescheide, alle sonstigen Verwaltungsakte, Mitteilungen jeder Art und gerichtliche Entscheidungen, sind dem Bevollmächtigten zuzustellen, mit der Ausnahme sämtlicher Schreiben der Finanzkasse.
Bitte senden Sie diese dem Steuerpflichtigen direkt zu.
Freue mich über Kommentare
Danke
Gunda.