Ich habe folgenden Sachverhalt, mit dem ich zu kämpfen habe und keine Lösung finde:
angenommen ein Steuerpflichtiger kündigt nach 6 Jahren im Jahr 2005 seine Risiko-Lebensversicherung und erhält eine kleine Prämie (nicht weiter nennenswert: 10 €)
Wie werden die Einkünfte besteuert? Unterliegen nur die 10 € der nachgelagerten Besteuerung (Steuerfreiheit der gezahlten Beträge und Steuerpflicht auf die Erträge bei ABSCHLUSS)oder müssen die gezahlten und als Sonderausgaben abgezogenen Beiträge wieder hinzugerechnet werden, da ja die Versicherung nie zur Auszahlung kommen wird und unter den 12 Jahren gem. § 22 Nr. 5 Satz 6 EStG liegt.
Ich habe im Gesetz noch keine Antwort drauf gefunden. Alle reden nur immer von Kapitallebensversicherungen.
Kann mir jemand da einen Tip geben?
Danke